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Auslegungshinweise zum neuen Arzneimittelrecht

(BTK 23.02.2023) Die BTK teilt mit, dass nach monatelanger Arbeit von BTK und der AG TAM die Auslegungshinweise zum neuen
Arzneimittelrecht seit heute auf der Homepage der BTK verfügbar sind. Die BTK weist darauf hin, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass eine Überwachungsbehörde in begründeten Einzelfällen eine andere Rechtsauffassung vertreten kann. Rechtlich verbindlich ist allein der Rechtstext.

Die Auslegungshinweise (Stand 14.02.2023) können Sie auch im Downloadbereich der Tierärztekammer Hamburg herunterladen.