Einreisen in die EU

Einreise aus Drittländern (außerhalb der EU)

Drittstaaten sind in der Durchführungsverordnung (EU) 577/2013 in drei Gruppen unterteilt:

1. Gelistete Drittländer (Anhang II, Teil 1)

Gleichgestellter Tollwutstatus wie EU-Staaten. Beispiele:

  • Schweiz, Norwegen, Island
     
  • Andorra, Monaco, Liechtenstein
     
  • Vatikan, San Marino, Grönland
     

Voraussetzungen:
 Mikrochip, Heimtierausweis oder Veterinärbescheinigung, gültige Tollwutimpfung.

 

2. Sonstige gelistete Drittländer (Anhang II, Teil 2)

Z. B. USA, Kanada, Australien, Japan, Vereinigte Arabische Emirate.

Erforderlich:
 Veterinärbescheinigung gemäß EU-Vorgaben, Mikrochip, Tollwutimpfung.

 

3. Nicht gelistete Drittländer (z. B. Türkei, Marokko, Thailand)

Besondere Bedingungen:

  • Mikrochip
     
  • Tollwutimpfung (ab 12. Woche)
     
  • Tollwut-Titerbestimmung in einem EU-anerkannten Labor
     
  • Nachweis muss mind. 3 Monate vor Einreise erfolgt sein
     
  • Mindestalter des Tieres zur Einreise: 7 Monate
     

Sonderregel: Rückreise mit EU-Heimtier

Bei Rückreise aus Drittstaaten mit gültigem Heimtierausweis und dokumentiertem Titer kann die 3-Monatsfrist entfallen – Voraussetzung ist, dass alle Dokumente vor Ausreise aus der EU erstellt wurden.

 

Brexit und Reisen ins Vereinigte Königreich

Seit 2021 gilt das Vereinigte Königreich als „gelistetes Drittland“.
 Für die Einreise sind notwendig:

  • Mikrochip
     
  • Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
     
  • Bandwurmbehandlung (24–120 h vor Einreise)
     

Titerbestimmungen sind nicht erforderlich.
 Aktuelle Informationen bietet das britische Ministerium DEFRA:
 www.gov.uk/guidance/pet-travel-to-europe-after-brexit

 

Wichtig bei allen Reisen:

  • Führen Sie stets alle Nachweise im Original mit
     
  • Lassen Sie sich vor jeder Reise vom Tierarzt beraten
     
  • Informieren Sie sich zusätzlich bei den zuständigen Veterinärämtern oder Botschaften des Ziellandes
     

Offizielle Quellen und Links