Einreisen in die EU
Einreise aus Drittländern (außerhalb der EU)
Drittstaaten sind in der Durchführungsverordnung (EU) 577/2013 in drei Gruppen unterteilt:
1. Gelistete Drittländer (Anhang II, Teil 1)
Gleichgestellter Tollwutstatus wie EU-Staaten. Beispiele:
- Schweiz, Norwegen, Island
- Andorra, Monaco, Liechtenstein
- Vatikan, San Marino, Grönland
Voraussetzungen:
Mikrochip, Heimtierausweis oder Veterinärbescheinigung, gültige Tollwutimpfung.
2. Sonstige gelistete Drittländer (Anhang II, Teil 2)
Z. B. USA, Kanada, Australien, Japan, Vereinigte Arabische Emirate.
Erforderlich:
Veterinärbescheinigung gemäß EU-Vorgaben, Mikrochip, Tollwutimpfung.
3. Nicht gelistete Drittländer (z. B. Türkei, Marokko, Thailand)
Besondere Bedingungen:
- Mikrochip
- Tollwutimpfung (ab 12. Woche)
- Tollwut-Titerbestimmung in einem EU-anerkannten Labor
- Nachweis muss mind. 3 Monate vor Einreise erfolgt sein
- Mindestalter des Tieres zur Einreise: 7 Monate
Sonderregel: Rückreise mit EU-Heimtier
Bei Rückreise aus Drittstaaten mit gültigem Heimtierausweis und dokumentiertem Titer kann die 3-Monatsfrist entfallen – Voraussetzung ist, dass alle Dokumente vor Ausreise aus der EU erstellt wurden.
Brexit und Reisen ins Vereinigte Königreich
Seit 2021 gilt das Vereinigte Königreich als „gelistetes Drittland“.
Für die Einreise sind notwendig:
- Mikrochip
- Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
- Bandwurmbehandlung (24–120 h vor Einreise)
Titerbestimmungen sind nicht erforderlich.
Aktuelle Informationen bietet das britische Ministerium DEFRA:
www.gov.uk/guidance/pet-travel-to-europe-after-brexit
Wichtig bei allen Reisen:
- Führen Sie stets alle Nachweise im Original mit
- Lassen Sie sich vor jeder Reise vom Tierarzt beraten
- Informieren Sie sich zusätzlich bei den zuständigen Veterinärämtern oder Botschaften des Ziellandes
Offizielle Quellen und Links
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- EU-Verordnung 576/2013 (PDF)
- TASSO Reise-Check für Haustiere
- EU-Liste der zugelassenen Titerlabore