Haustierbestattung

Haustier verstorben – was ist zu beachten?

Hinweise zur rechtskonformen und würdevollen Tierbestattung (Stand 2024)

Der Tod eines Haustieres stellt viele Halterinnen und Halter nicht nur emotional, sondern auch organisatorisch vor Herausforderungen. Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über die in Deutschland zulässigen Möglichkeiten zur Bestattung von Heim- und Kleintieren sowie über rechtliche Rahmenbedingungen.

1. Versorgung über die Tierarztpraxis

Viele Tierarztpraxen unterstützen Tierhalterinnen und Tierhalter nicht nur medizinisch, sondern auch beim Abschied. Die Praxis kann in der Regel die Übergabe an ein Tierkrematorium oder einen Tierfriedhof organisieren oder den Kontakt zu entsprechenden Anbietern herstellen.

Früher war die Weitergabe an eine Tierkörperbeseitigungsanlage gängige Praxis, heute ist das – besonders im städtischen Bereich – eher die Ausnahme. Der Umgang mit verstorbenen Haustieren hat sich in Richtung einer individuelleren und respektvolleren Versorgung weiterentwickelt.

2. Bestattung auf dem eigenen Grundstück

Die private Beerdigung eines verstorbenen Heimtiers ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:

Zulässige Tierarten:

  • Hunde
     
  • Katzen
     
  • Heimtiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Ziervögel, Hamster, Frettchen
     

Nicht zulässig:

  • Nutztiere (auch bei privater Haltung), z. B. Ziegen, Hühner, Schweine
     
  • Pferde
     
  • Tiere, die an meldepflichtigen Tierseuchen verstorben sind
     

Voraussetzungen für die Beisetzung im Garten:

  • Beerdigung nur auf eigenem Grundstück
     
  • Keine Lage im Wasser- oder Quellschutzgebiet
     
  • Grabtiefe mind. 50 cm Erdüberdeckung
     
  • Keine Zwischenlagerung
     
  • Keine Nähe zu öffentlichen Wegen, Plätzen oder Gewässern
     
  • Das Grab muss so angelegt sein, dass keine Aasfresser Zugriff haben
     

Ob ein Tier als Heimtier im Sinne der Regelungen gilt, richtet sich nicht nur nach der Nutzung, sondern auch nach der tierschutzrechtlichen Einordnung.

 

3. Tierfriedhöfe

In vielen Städten und Regionen bestehen zugelassene Tierfriedhöfe, die Einzel-, Urnen- oder Gemeinschaftsgräber anbieten. Je nach Anbieter ist auch eine Grabpflege oder eine anonyme Bestattung möglich. Die Abholung verstorbener Tiere direkt beim Halter oder in der Tierarztpraxis wird vielerorts angeboten.

Für Hamburg z. B.:
www.hamburg.de/haustierbestattung

 

4. Kremation

Bei der Einzeleinäscherung wird das Tier separat eingeäschert. Die Asche wird auf Wunsch in einer Urne zurückgegeben und kann:

  • zu Hause aufbewahrt,
     
  • im Garten (unter Beachtung der Bedingungen),
     
  • oder auf einem Tierfriedhof beigesetzt werden.
     

Urnenbestattungen unterliegen derzeit keinen besonderen Einschränkungen.

 

5. Besondere Regelung für Pferde

Für Pferde und Großtiere gelten eigene Bestimmungen:

  • Eine Beerdigung auf dem eigenen Grundstück ist nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung möglich.
     
  • Eine Einzeleinäscherung ist zulässig, wenn das Pferd im Equidenpass als „nicht für die Schlachtung bestimmt“ eingetragen ist.
     
  • Einige Pferdekrematorien bieten begleitete Abschiedsmöglichkeiten an.
     

Rechtliche Grundlage

Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus:

  • VO (EG) Nr. 1069/2009
     
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 142/2011
     
  • Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)

     

  • ggf. Landesrecht (z. B. Wasserschutzverordnung)

     

Hinweis der Tierärztekammer

Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Einzelfallberatung. Die Tierärztekammer empfiehlt, sich bei Unsicherheiten an die zuständige Veterinärbehörde oder das örtliche Umweltamt zu wenden.