Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Den praktizierenden Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift, zu. Nachfolgend findet sich die GOT in Form einer übersichtlichen Broschüre und ein Merkblatt für Tierhalter:innen, das die Verordnung erläutert.
Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz (stufenlos) vor, keine Festpreise. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage des Falles variieren und ist außerdem z. B. in spezialisierten Kliniken in der Stadt meist höher als in einfachen Praxen auf dem Lande. Sowohl medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände (z. B. Notdienst) rechtfertigen einen höheren (bis zum vierfachen) Satz. Die Kriterien sind beispielhaft im § 2 der GOT aufgeführt. (BTK)
Seit dem 22.11.2022 ist die neue GOT gültig:
Informationen Tierarztpraxen GOT
GOT allgemein Merkblatt Tierhalter2022
Informationen Novelle Tierhalterinnen
Hier finden Sie die Gebührenordnung für Tierärzte:innen (2022)