Strahlenschutz

Um in Deutschland röntgen zu dürfen, benötigen Tierärztinnen eine Fachkunde und Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) eine Sachkunde. Um die entsprechende Bescheinigung zu erhalten, ist die Absolvierung eines Grundkurses gemäß § 18a Abs. 1 Satz 1 RöV und § 47 StrlSchV  erforderlich. Dies gilt für Tierärztinnen, die nach 1990 approbiert haben. Die erhaltene Bescheinigung muss zusammen mit der Approbation (bei Tierärzt*innen) oder der Prüfungsurkunde (bei TFA) der Tierärztekammer vorgelegt werden. Anschließend bescheinigen wir Ihnen den Erwerb der Fach- bzw. Sachkunde.


Die Fach- bzw. Sachkunde muss gemäß § 48 Abs. 1 StrlSchuV und § 18a Abs. 1 Satz 5 RöV alle fünf Jahre aktualisiert werden. Auch diese Aktualisierungen müssen von der Tierärztekammer bescheinigt werden. Hierfür reichen Sie bitte Ihre Approbation oder TFA-Urkunde sowie die Bescheinigung des Grundkurses und aller Aktualisierungskurse ein.

Praxisbeispiel: Wenn Sie am 15.06.2020 den Grundkurs absolviert haben und dies durch Vorlage Ihrer Approbation oder TFA-Urkunde sowie der Bescheinigung des Grundkurses von der Tierärztekammer bestätigen lassen, müssen Sie den nächsten Aktualisierungskurs bis spätestens 14.06.2025 absolvieren. Wenn Sie diesen Kurs am 22.04.2025 erfolgreich abschließen, lassen Sie sich auch hierfür die Bestätigung durch die Tierärztekammer ausstellen. Der nächste Aktualisierungskurs muss dann bis spätestens 21.04.2030 absolviert werden.

Alle Bescheinigungen sind lückenlos bei der Tierärztekammer vorzulegen. Bei Überschreitung der fünfjährigen Frist ist die erneute Absolvierung des Grundkurses oder die Genehmigung erforderlich. Die Beantragung der Bescheinigung kann formlos per E-Mail unter Einreichung der erforderlichen Unterlagen erfolgen.

Die Bundestierärztekammer bietet eine Übersicht über Grund- und Aktualisierungskurse für Tierärzt*innen und TFA an. Diese Liste enthält Informationen zu anstehenden Kursangeboten, die der BTK bekannt geworden sind, und wird monatlich aktualisiert. Die Angaben sind ohne Gewähr und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung durch die zuständige Stelle für die Fachkunde im Strahlenschutz und die ATF-Anerkennung. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Veranstalter.

Weitere Informationen über den Strahlenschutz in der Tierheilkunde finden Sie hier