Was ist ein Notfall?

Immer wieder landen Fälle beim Notdienst, die auch in den normalen Sprechzeiten hätten behandelt werden können. Daher hat die Bundestierärztekammer (BTK) einen neuen Flyer „Schnelle Hilfe für Hund, Katze & Co.“ erstellt, um Tierbesitzer über den tierärztlichen Notdienst für Klein- und Heimtiere zu informieren.
Im Notfalldienst werden Patienten außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt. Zeigt das Haustier aber schon seit einiger Zeit Symptome, die den Tierhalter nun plötzlich beunruhigen, sollte man überlegen, ob der Tierarztbesuch auch bis zum nächsten Werktag warten kann. Denn der Notfalldienst sollte Notfällen vorbehalten sein! Außerdem muss dem Tierbesitzer bewusst sein, dass auch aufgrund der Bereitstellung des Personals für den Notdienst die Kosten für eine Notfallbehandlung um ein Mehrfaches über denen einer Behandlung innerhalb der normalen Sprechzeiten liegen.
Einen Notfall am eigenen Haustier zu erkennen, ist durch die emotionale Verstrickung nicht immer leicht. Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind keine Notfälle. Im Notfalldienst werden Patienten nach einem Unfall, mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder starken Schmerzen behandelt:
- Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
- Atemnot
- stärkere oder unstillbare Blutung
- sehr helle/blasse Schleimhäute
- Krampfanfälle
- Probleme beim Harnlassen
- anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
- plötzliche Lähmungen der Beine
- Augenverletzungen
- Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften, Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
- schwerer Verkehrsunfall
Die Notfallbehandlung soll den Patienten stabilisieren und, sofern er Schmerzen hat, diese lindern. Es werden in der Regel keine aufwändigen Untersuchungen und Diagnoseverfahren durchgeführt. Die Weiterbehandlung übernimmt üblicherweise die Haustierarztpraxis.
Deswegen appelliert die BTK an alle Tierbesitzer, den tierärztlichen Notdienst nur für Notfälle zu nutzen!
Den Flyer können Sie bei der BTK herunterladen: www.bundestieraerztekammer.de/presse/tipps-tierhalter/ (Katharina Woytalewicz)
Kosten
Nach der Gebührenordnung für Tierärzte ist die Inanspruchnahme des Notfalldienstes gebührenpflichtig. (siehe Gebührenordnung für Tierärzte - GOT). Da Sie in der Regel in der Notdienstpraxis kein bekannter Kunde sind, richten Sie sich bitte darauf ein, dass im Notfalldienst üblicherweise die Behandlung bar oder per EC zu bezahlen ist.
Die Kosten für eine Notfallbehandlung außerhalb der üblichen Praxiszeiten liegen um ein Mehrfaches über denen einer Behandlung innerhalb der normalen Sprechzeiten. Ein Grund dafür ist u. a. die Bereitstellung von Personal außerhalb der üblichen Arbeitszeiten.
- Im Notdienst muss seit 2020 jede Tierarztpraxis eine pauschale "Notdienstgebühr" in Höhe von 50 € (59,50 € inkl. MwSt) berechnen.
- Außerdem muss mindestens der 2-fache Gebührensatz angesetzt werden und es kann bis zum 4-fachen Gebührensatz abgerechnet werden. (reguläre Sprechstunde maximal 3-facher Satz.)
Der erhöhte Gebührensatz und die Notdienstgebühr sollen sicherstellen, dass Tierarztpraxen die höheren Kosten eines Notdienstes erwirtschaften können, z.B. stehen den Angestellten der Tierarztpraxis für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu.
Wann dürfen die neuen Notdienstgebühren in Rechnung gestellt werden?
- Nachts: Montag bis Freitag: von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des folgenden Tages
- Wochenende: 8:00 Uhr morgens bis 8:00 Uhr morgens des Folgetages
- gesetztliche Feiertage: 8:00 Uhr morgens bis 8:00 Uhr morgens des Folgetages
Aber: Diese Notdienstgebühren dürfen nur außerhalb der von der Praxis regulär angebotenen Sprechzeiten genommen werden:
Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19:00 oder 20:00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist das kein Notdienst. Dann dürfen die Behandlungen zu normalen Gebührensätzen abgerechnet werden und weder die Notdienstpauschale noch der höhere Gebührensatz (2-4 fach) sind dann verpflichtend.
Fundtiere und herrenlose Tiere
Bei verletzten Fundtieren oder herrenlosen Tieren können Sie sich rund um die Uhr an den Tierrettungsdienst des Hamburger Tierschutzvereins wenden: 040-22 22 77
Vorsorgen für den Notfall
Notfälle passieren meist unerwartet und wenn man am wenigsten darauf vorbereitet ist. Damit Sie dann trotzdem schnell und überlegt handeln können, legen Sie sich eine Liste der für Sie gut erreichbaren Tierarztpraxen bzw. Kliniken an. Melden Sie sich unbedingt immer vorab telefonisch an, damit die schnelle tierärztliche Versorgung gewährleistet ist.