Kammerbeitrag
Neue Beiträge ab 2025 nach Beschluss der Kammerversammlung vom 20.11.2024
Ab 2025 werden die neuen Kammerbeiträge fällig. Bitte beachten Sie bei Überweisung die neue Beitragshöhe sowie unsere geänderte Kontoverbindung. Geben Sie bei Überweisung bitte immer Ihren vollständigen Namen und das Jahr des Kammerbeitrags an. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Eingruppierung haben, wenden Sie sich gerne mit einem ausgefüllten Fragebogen „Art der Tätigkeit“, zu finden auf unserer Website im Downloadbereich, an die Geschäftsstelle. Diese wird Sie gerne unterstützen.
Gruppe 1: | 290,00 € / Jahr | Niedergelassene Tierärzte*innen und Personen mit Weisungsbefugnis (Geschäftsstellenleiter*innen / Niederlassungsleiter*innen); in Dienst oder Arbeitsverhältnissen tierärztlich tätige Personen, soweit sie neben einer solchen Tätigkeit als niedergelassener Tierärzte*in oder auf andere Weise selbständig tierärztlich tätig sind; Tierärzte*innen, die als Vertreter*innen oder als freie Mitarbeiter*innen in Tierarztpraxen tätig sind. |
Gruppe 2: | 250,00 € / Jahr | Beamte*innen und angestellte Tierärzte*innen |
Gruppe 3: | 200,00 € / Jahr | Angestellte unter 20h / Woche, Rentner*innen mit unter 20h / Woche, Elternzeit mit Elterngeld |
Gruppe 4: | 60,00 € / Jahr | Personen ohne / mit sehr geringen Einkommen: Elternzeit ohne Einkommen, Rentner*in unter 10h / Woche, Doktoranden / Hospitanten, ALG II Bezug, Einkommen unter 6000,- € / Jahr |
Zweitmitgliedschaft | 50 % oder frei | 50 % der eigentlichen Beitragsgruppe oder beitragsfrei bei einer Tätigkeit unter 10h / Woche |
Notdienst | 55,00 € / Jahr | 1x pro Praxis fällig für Gruppe 1 |
Mitglieder der Tierärztekammer sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Beginn ihrer Beitragspflicht schriftlich mitzuteilen, welche Tätigkeitsmerkmale gemäß der Beitragsordnung auf sie zutreffen. Diese Mitteilung ist notwendig, um die korrekte Zuordnung der Beiträge sicherzustellen.
Der Jahresbeitrag ist bis spätestens zum 31. März eines jeden Kalenderjahres zu entrichten. Die Zahlungsaufforderung erfolgt im Deutschen Tierärzteblatt und gilt gleichzeitig als Beitragsnachweis sowie Rechnung. Es werden keine separaten Zahlungsaufforderungen oder -bestätigungen versendet.
Das Formular mit der Erlaubnis zum Gebühreneinzug per Lastschrift / SEPA können Sie hier herunterladen: Sepa Mandat die Lastschrift erfolgt Ende März / Anfang April. Das Sepa-Mandat muss für das Mitglied ausgefüllt werden, abweichende Kontoinhaber können formlos auf dem Formular vermerkt werden. Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, teilen Sie uns dies bitte durch ein neues Sepa-Mandat vor dem 01.03. eines jeden Jahres mit, im Falle einer gescheiterten Abbuchung auf Grund von Kontolösung stellen wir Ihnen diese Gebühr in Rechnung. Das Sepa-Mandat kann uns per Mail zugesandt werden.
Zahlung per Überweisung: Sollten Sie per Überweisung zahlen, geben Sie im Verwendungszweck bitte Ihren vollständigen Namen sowie das Jahr des Kammerbeitrages an. Ansonsten ist eine korrekte Zuordnung der Zahlung leider nicht möglich.
Die genaue Definition der Gruppen finden Sie in der Beitragsordnung Beitragsordnung der TÄKHH
Kontoverbindung für Überweisung des Kammerbeitrags:
Bank: ApoBank
IBAN: DE89 3006 0601 0168 9060 14
BIC: DAAE DEDD XXX
Verwendungszweck: Name, Kammerbeitrag Jahr