Reisen innerhalb der EU

Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU)

Voraussetzungen für die Einreise mit Heimtieren:

  • Mikrochip-Kennzeichnung (ISO 11784/11785-konform)
     
  • EU-Heimtierausweis, ausgestellt von einem niedergelassenen Tierarzt
     
  • Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage vor Einreise, frühestmöglich mit 12 Wochen möglich)
     

Wichtig für Welpen:
 Ein Welpe darf frühestens mit 15 Wochen (12 Wochen Impfung + 21 Tage Wartezeit) innerhalb der EU reisen. Ausnahmen sind in Deutschland und den meisten EU-Staaten nicht mehr zulässig.

Hinweis:
 Eine Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen und eindeutig lesbar ist.

Einreise in bestimmte EU-Staaten – Sonderregelungen

Folgende Länder verlangen zusätzlich eine Bandwurmbehandlung (Echinococcus multilocularis) vor Einreise:

  • Irland
     
  • Finnland
     
  • Malta
     
  • Norwegen
     
  • Vereinigtes Königreich (inkl. Nordirland)
     

Zeitfenster der Behandlung:
 Frühestens 120 Stunden (5 Tage), spätestens 24 Stunden vor Einreise – dokumentiert im Heimtierausweis durch den behandelnden Tierarzt.

 

Achtung bei Reisen mit bestimmten Hunderassen

Einige Länder haben strenge Vorgaben zur Haltung oder Einfuhr sogenannter „Listenhunde“:

  • Frankreich: Verbot der Einreise für Hunde der Kategorie 1 (u.a. American Staffordshire Terrier ohne FCI-Stammbuch). Kategorie 2 (mit Abstammungsnachweis) ist erlaubt, jedoch stark reglementiert.
     
  • Dänemark: 13 Rassen seit 2010 verboten. Touristische Einreise mit diesen Hunden ist untersagt.
     
  • Deutschland: Wiedereinreise mit dem eigenen Listenhund ist erlaubt, jedoch sind die entsprechenden Nachweise mitzuführen (§ 2 Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz).
     

Reisen mit mehr als 5 Tieren

In der Regel dürfen max. 5 Tiere pro Person reisen. Bei Wettbewerben oder Veranstaltungen sind Ausnahmen möglich, sofern die Tiere über 6 Monate alt sind und ein offizieller Nachweis (z. B. Veranstalterbescheinigung) vorliegt.