Reisen innerhalb der EU
Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU)
Voraussetzungen für die Einreise mit Heimtieren:
- Mikrochip-Kennzeichnung (ISO 11784/11785-konform)
- EU-Heimtierausweis, ausgestellt von einem niedergelassenen Tierarzt
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage vor Einreise, frühestmöglich mit 12 Wochen möglich)
Wichtig für Welpen:
Ein Welpe darf frühestens mit 15 Wochen (12 Wochen Impfung + 21 Tage Wartezeit) innerhalb der EU reisen. Ausnahmen sind in Deutschland und den meisten EU-Staaten nicht mehr zulässig.
Hinweis:
Eine Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen und eindeutig lesbar ist.
Einreise in bestimmte EU-Staaten – Sonderregelungen
Folgende Länder verlangen zusätzlich eine Bandwurmbehandlung (Echinococcus multilocularis) vor Einreise:
- Irland
- Finnland
- Malta
- Norwegen
- Vereinigtes Königreich (inkl. Nordirland)
Zeitfenster der Behandlung:
Frühestens 120 Stunden (5 Tage), spätestens 24 Stunden vor Einreise – dokumentiert im Heimtierausweis durch den behandelnden Tierarzt.
Achtung bei Reisen mit bestimmten Hunderassen
Einige Länder haben strenge Vorgaben zur Haltung oder Einfuhr sogenannter „Listenhunde“:
- Frankreich: Verbot der Einreise für Hunde der Kategorie 1 (u.a. American Staffordshire Terrier ohne FCI-Stammbuch). Kategorie 2 (mit Abstammungsnachweis) ist erlaubt, jedoch stark reglementiert.
- Dänemark: 13 Rassen seit 2010 verboten. Touristische Einreise mit diesen Hunden ist untersagt.
- Deutschland: Wiedereinreise mit dem eigenen Listenhund ist erlaubt, jedoch sind die entsprechenden Nachweise mitzuführen (§ 2 Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz).
Reisen mit mehr als 5 Tieren
In der Regel dürfen max. 5 Tiere pro Person reisen. Bei Wettbewerben oder Veranstaltungen sind Ausnahmen möglich, sofern die Tiere über 6 Monate alt sind und ein offizieller Nachweis (z. B. Veranstalterbescheinigung) vorliegt.