Hier finden Tierärzte und Auszubildende alle Informationen rund um die Ausbildung zur / zum Tiermedizinischen Fachangestellten:in

Grundsätzlich haben alle niedergelassenen Tierärzt:innen die Möglichkeit, Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) auszubilden. Voraussetzung ist jedoch, dass die ausbildenden Tierärzt:innen sicherstellen, dass die in der Ausbildungsordnung geforderten Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten den Auszubildenden vollständig vermittelt werden können.

Die tierärztliche Person, die den Ausbildungsvertrag unterzeichnet, ist verpflichtet, die umfangreichen Aufgaben in der Betreuung der Auszubildenden zu übernehmen, die vielfältigen Rahmenbedingungen zu beachten und die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten.

Die ausbildende Praxis bzw. Klinik muss zudem einen bestimmten Personalschlüssel erfüllen.

1 Azubi mind. 2 Fachkräfte 

2 Azubi mind. 3-5 Fachkräfte 

3 Azubi 6-8 Fachkräfte 

für jeden weiteren Azubi 3 Vollzeitkräfte mehr 

Nach Paragraph 27 BBiG Angemessenheit der Ausbildung 

 

Dieser wird bei der Tierärztekammer Hamburg in Form eines Vorabfragebogens eingereicht. Nach dessen Prüfung erhält die Praxis oder Klinik von der Tierärztekammer den Ausbildungsvertrag in zweifacher Ausfertigung sowie die auszufüllende Schulanmeldung.

Zusätzlich werden ein Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer (relevant, wenn der*die Auszubildende über Abitur, Fachabitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt) sowie ein Antrag zur Eintragung des Ausbildungsvertrags bereitgestellt. Wird ein Antrag auf Verkürzung gestellt, muss das entsprechende Zeugnis in Kopie beigefügt werden.

Auf der Website der Tierärztekammer Hamburg kann außerdem das „Merkblatt zur Ausbildung in Hamburg“ heruntergeladen werden. Ergänzend wird das Dokument „Bitte beachten“ zusammen mit dem Ausbildungsvertrag versendet. Darin werden unter anderem die Anmeldung an der Berufsschule, der Urlaubsanspruch sowie die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetz näher erläutert.

Ist der*die Auszubildende zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses minderjährig, muss der Kammer ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung vorgelegt werden. Zudem ist der Ausbildungsvertrag von allen Sorgeberechtigten zu unterzeichnen.

Nach Eingang aller vollständigen Unterlagen wird der Ausbildungsvertrag durch die Tierärztekammer geprüft und ausgefertigt. Die Schulanmeldung wird anschließend an die zuständige Berufsschule übermittelt. Der Versand des Ausbildungsvertrags an die Praxis bzw. Klinik erfolgt erst nach Zahlung der anfallenden Gebühren.

Der*die Auszubildende ist für den wöchentlichen Berufsschulunterricht ausnahmslos von der Arbeit in der Praxis freizustellen.

 

 

Um einen Auszubildenden aufzunehmen, füllt die Tierarztpraxis bitte zunächst den Vorabfragebogen aus und sendet diesen der Kammer per Mail zu. 

Für Ausbildungsinteressierte finden Sie hier alle Informationen über die Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten. Die Ausbildung startet einmal jährlich nach den Hamburger Sommerferien.

Die aktuellen Termine für die Auszubildenden finden Sie hier

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