Das 3R Prinzip
Bereits 1959 entwickelten die britischen Wissenschaftler William M. S. Russel (Zoologe) und Rex L. Burch (Mikrobiologe) das 3R Prinzip, welches sie in ihrem Buch „The Principles of Humane Experimental Technique“ als Grundsatz der experimentellen wissenschaftlichen Arbeit beschrieben. Mit den 3R formulierten Russel und Burch ethische Grundsätze für die experimentelle in vivo Forschung, welche den Umgang mit Versuchstieren verbessern sollten.
3R steht für Replace (Vermeiden), Reduce (Verringern) und Refine (Verbessern). Die 3R-Forschung begründet einen eigenen Bereich der Forschung am Versuchstier mit dem Ziel Methoden und Versuchskonzepte zu entwickeln, um mögliche Alternativmethoden zum Tierversuch zu finden, die Anzahl der verwendeten Tiere zu reduzieren und die Belastung der Tiere so gering wie möglich zu halten. Es gillt, Tierversuche zu verbessern und Alternativ- und Ergänzungsmethoden zu entwickeln.
Tierversuche bilden einen wichtigen Bestandteil der biomedizinischen Forschung, sie helfen dabei, komplexe Vorgänge im Körper zu verstehen und nachzuahmen. Tierversuche haben auch immer eine Belastung der Tiere zur Folge, diese Belastungen zu untersuchen, ist unter anderem Gegenstand der 3R-Forschung.
Forschende folgen dem 3R Prinzip und führen zur Klärung ihrer Forschungsfrage nicht per se Tierversuche durch, sondern greifen auf die bestmögliche Methode für ihr Versuchsvorhaben zurück. Der Tierversuch ist neben Alternativmethoden Teil einer Vielfalt an Methoden, die zu wissenschaftlichen Erkenntnissen führen.
Die Beachtung von Tieren und Benennung ihrer Schutzwürdigkeit ist in Art 20a Grundgesetz verankert, zeitgleich findet aber auch die Freiheit der Wissenschaft in Art 5 Abs (3) Grundgesetz Erwähnung.
Das 3R Prinzip ist Bestandteil der Tierschutzgesetzgebung, es ist sowohl in der Europäischen Gesetzgebung “Direktive 2010/63/EU” verankert, als auch in nationales Recht das Tierschutzgesetz “TierSchG” und die Tierschutzversuchtierverordnung “TierSchVersV” überführt. Eine zentrale Vorschrift des deutschen Tierschutzgesetzes legt fest, dass Tierversuche erst dann genehmigt und durchgeführt werden dürfen, wenn die Forschungsfrage nicht mit anderen Methoden beantwortet werden kann.
Um eine Genehmigung für einen Tierversuch zu Erlangen muss im Antrag ausführlich dargelegt werden wie dem 3R Prinzip Rechnung getragen wird. Neben der Beachtung des 3R Prinzips müssen weitere methodische und ethische Grundsätze beachtet werden, so werden beispielsweise eine statistische Betrachtung bei der Versuchsplanung sowie eine Schaden-Nutzen-Analyse gefordert. Bei der Schaden-Nutzen-Analyse wird der Schaden für das Versuchstier dem Nutzen für die Wissenschaft bzw. für den Patienten gegenübergestellt.
Die konsequente Umsetzung des 3R Prinzips ist von wissenschaftlichem Interesse, die Aussagekraft von Forschungsergebnissen und deren Vergleichbarkeit wird stark durch das Wohlbefinden von Versuchstieren beeinflusst.
Durch jede Wissenschaftlerin und jeden Wissenschaftler, die oder der einen Tierversuch plant und für diesen eine behördliche Genehmigung beantragt, sind folgende Fragen im Genehmigungsantrag wissenschaftlich begründet zu beantworten:
Gibt es Möglichkeiten, den geplanten Tierversuch durch den Einsatz anderer Methoden zu vermeiden?
Wird die Anzahl der eingesetzten Versuchstiere auf das unerlässliche Maß reduziert?
Werden die Belastungen, denen die Tiere ausgesetzt sind, so gering wie nur möglich gehalten?
Die Landesbehörden, die für die Genehmigung von Tierversuchsanträgen verantwortlich sind, prüfen, ob diese Fragen dem derzeitigen Wissensstand entsprechend beantwortet wurden. In Hamburg wird dies in der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Der Gesetzgeber legt zudem im Tierschutzgesetz §15 fest, das zur Begutachtung von Tierversuchsanträgen eine Kommission aus Experten und Vertretern von Tierschutzorganisationen zu Rate gezogen werden muss.
Mit dem 3R Prinzip und seiner Anerkennung ist das große Ziel verknüpft, Tierversuche vollständig zu ersetzen, sobald dies wissenschaftlich möglich ist.
Während die ursprünglichen 3R (Replacement, Reduction, und Refinement) nach wie vor den zentralen ethischen Rahmen bilden, haben Forscher und Ethiker im Laufe der Zeit zusätzliche "R" vorgeschlagen, um den ethischen und verantwortungsvollen Umgang mit Tieren in der Forschung weiter zu verbessern. Im Folgenden sind einige der häufig diskutierten zusätzlichen Rs benannt:
4. Responsibility (Verantwortung)
Betont die Pflicht von Forschern, ethisch zu handeln, Vorschriften zu befolgen und ihre Praktiken kontinuierlich hinsichtlich Möglichkeiten der Verbesserung zu überprüfen. Diese Herangehensweise fördert eine Kultur der Fürsorge und Verantwortlichkeit in der wissenschaftlichen Forschung.
5. Rehabilitation
Stellt sicher, dass Tiere, die in der Forschung verwendet werden, nach Beendigung der Studie rehabilitiert oder nach Möglichkeit in ein neues zu Hause vermittelt werden. Diese Betrachtung schon während der Planung eines Vorhabens hilft dabei, ein Leben außerhalb des Labors zu ermöglichen, insbesondere für Tiere, die nicht erheblich geschädigt oder verändert wurden.
6. Reproducibility (Reproduzierbarkeit)
Fördert ein gutes und detailliertes Studienkonzept, um Ergebnisse replizieren zu können und so unnötige Wiederholungen von Tierversuchen zu vermieden. Erhöht die wissenschaftliche Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit zwischen Institutionen.
7. Respect (Respekt)
Betont einen tiefen moralischen Respekt vor Tieren als fühlende Wesen. Fördert eine mitfühlende Denkweise, die über das bloße Befolgen von Regeln hinausgeht und das Leben von Tieren aus ethischen Gründen wertschätzt.
Diese Ergänzungen ersetzen nicht die ursprünglichen 3R – sie erweitern sie und unterstreichen, dass Tierversuche durchdacht, verantwortungsbewusst und mit Blick auf kontinuierliche Verbesserungen durchgeführt werden müssen. Weitere R werden kontinuierlich benannt und auf Fachtagungen vorgestellt und diskutiert.
Als Fazit kann gesagt werden, das die Versuchstierkunde den Tierschutz in den Fokus stellt und Ersatzmethoden als integralen Bestandteil begreift um valide wissenschaftliche Ergebnisse auf einem ethisch einwandfreiem Weg zu erhalten.
PD Dr. med. vet. habil. M. Stubbendorff, MBA
Fachtierärztin für Versuchstierkunde