Was Sie wissen sollten zur Hundehaltung

Einen Hund zu halten und zu pflegen, ist für viele Hamburgerinnen wichtig und bedeutet Natur sowie ein Stück Lebensqualität. Die Tierärztekammer Hamburg möchte Sie hiermit über die Haltung Ihres Hundes sowie über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Die Nachfrage bestimmt den Markt, daher appellieren die Hamburger Tierärztinnen an die Hundebesitzer*innen: Kaufen Sie keine kupierten Hunde oder Hunde aus Qualzuchten, sondern verlangen Sie Hunde, die Sie mit wedelndem Schwanz begrüßen und ohne Atemprobleme laufen können!

Die Haltung von Hunden regelt das Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG). Grundlage ist das SOG - Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

In der Öffentlichkeit sind freilaufende Hunde so zu beaufsichtigen, dass sie weder Menschen, noch Tiere oder Sachen gefährden. Die Hunde müssen ein Halsband mit Namen und Adresse der Halter*in tragen.

Hunde müssen an die Leine, wenn sie sich befinden:
- in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern
- bei öffentlichen Veranstaltungen jeder Art
- in Einkaufszentren und Fußgängerzonen
- wenn sie nicht zuverlässig gehorchen
- wenn sie Menschen oder Tiere verfolgen oder anhaltend anbellen
- wenn eine Hündin läufig ist
- in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen.

Die Aufsichtsperson muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu führen.

Hunde dürfen grundsätzlich nicht:
- auf Kinderspielplätzen
- auf Rasenflächen, Wiesenflächen und in Blumengärten (Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen vom 26.08.1975).

Was sind gefährliche Hunde laut dem Hamburger Hundegesetz?

Hunde, die:
- Menschen oder Tiere gebissen haben
- zum Hetzen oder Reißen anderer Tiere neigen
- in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben
- durch Zucht, Haltung oder Ausbildung erhöhte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen.

Hunde der folgenden Rassen (auch deren Mischlinge) werden als widerruflich gefährlich angesehen; sie können ihre Ungefährlichkeit durch einen Wesenstest belegen:
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- Mastin Español
- Mastino Napoletano
- Rottweiler
- Tosa Inu.

Hunde der folgenden Rassen (und deren Mischlinge) werden als unwiderruflich gefährlich angesehen; deren Haltung ist in Hamburg verboten:
- American Staffordshire Terrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier.

Welche Konsequenzen ergeben sich für "gefährliche Hunde" und deren Halter*innen?

- Gesicherte Haltung, sodass keine Menschen oder Tiere gefährdet werden können, das heißt grundsätzlicher Leinenzwang.
- Maximal 2 m lange Leine in der Öffentlichkeit.
- Maulkorbzwang, wenn der Hund Mensch oder Tier gebissen oder angegriffen hat.

Die zuständige Behörde kann für bestimmte Personen das Halten eines Hundes beschränken oder ganz untersagen. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden.

Hundesteuer und Meldepflicht

Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer, die ohne Zweckbindung in den Haushalt unserer Hansestadt fließt. Sie dient nicht als Gebühr für die Kotbeseitigung durch die Stadtreinigung, da die Beiträge (jährlich 90 € bzw. 600 € für einen "gefährlichen" Hund) dafür bei weitem nicht ausreichen würden. Die Steuerpflicht beginnt, sobald Ihr Hund drei Monate alt ist, oder mit Ablauf des Monats, in dem Sie Ihren Hund erworben haben. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf muss Ihr Tier beim Finanzamt angemeldet werden. Steuerermäßigungen können auf Antrag für Züchter, Händler und Sozialhilfeempfänger gewährt werden.

Wie Sie Konflikten vorbeugen können

Die Hundeverordnung dient dem Schutz von Menschen vor Tieren, die bereits gefährlich geworden sind. Diese Eigenschaften sind durch Sie als Mensch beeinflussbar, weshalb die Verantwortung für gefährliche Zwischenfälle grundsätzlich bei Ihnen als Hundehalter*in liegt! Sie können dafür sorgen, dass Sie oder andere Personen, die den Hund begleiten, ihn jederzeit sicher beherrschen und auf sein Verhalten einwirken können, indem Sie Anzeichen offener oder gehemmter Aggression erkennen.

Vermutlich haben Sie selbst schon Hunde gesehen, die auf Menschen und andere Tiere bedrohlich wirken, zum Beispiel durch: Anschleichen, direkten Blickkontakt, Haare sträuben, Knurren, Zähne blecken, Schieben, Anrempeln, Aufreiten, Anspringen usw.

So verhindern Sie Aggressionen bei Ihrem Hund

Eine frühzeitige Erziehung Ihres Welpen und Junghundes ist entscheidend! Ob ein Hund in der Großstadt gut zurechtkommt oder zum Problemtier wird, hängt stark von seiner Entwicklung in der Jugend ab. Die Erfahrungen, die ein Welpe besonders in der Zeit von der 3. bis zur 15. Lebenswoche macht, haben einen erheblichen Einfluss auf sein späteres Verhalten. Wenn Ihr Welpe frühzeitig Kontakt zu vielen Hunden verschiedener Rassen und Größen hat, wird er auch später gut mit anderen Hunden auskommen.

Hat Ihr Welpe zudem früh viele unterschiedliche Menschen kennengelernt – wie zum Beispiel Kinder, Menschen in Uniform, Jogger, Hutträger, Menschen im Rollstuhl oder den Postboten – wird er sich diesen gegenüber freundlich verhalten. Auch Kaninchen und Katzen wird Ihr Hund nicht jagen, wenn er sie frühzeitig wahrgenommen hat. Denken Sie auch an öffentliche Verkehrsmittel: Ein Welpe lässt sich noch leicht hineinheben, während eine ausgewachsene Dogge Sie möglicherweise dazu bringt, zum Fußgänger zu werden.

Überprüfen Sie vor der Anschaffung Ihres Hundes die Aufzucht, denn hier werden die Weichen für das gesamte Hundeleben gestellt! Eine Welpenspielgruppe stärkt die sozialen Beziehungen zu anderen Hunden und Menschen.

Was tun in Konfliktsituationen?

Die Grundvoraussetzung zur Vermeidung und Bewältigung von Konfliktsituationen ist die Unterordnungsbereitschaft Ihres Hundes. Lernen Sie, Konflikte frühzeitig zu erkennen: Rufen Sie Ihren Hund rechtzeitig zurück, lassen Sie ihn „Sitz“ machen und lenken Sie ihn dadurch ab. Wenn Ihr Hund auf Zuruf nicht mehr reagiert, weil er bereits in einer aggressiven Situation mit einem anderen Hund ist, lassen Sie die Hunde sich selbst überlassen, indem Sie sich abwenden und weggehen. So vermeiden Sie, dass Ihr Hund durch Rufen und Schreien angestachelt wird. In der Regel werden die Hunde dann untereinander eine Lösung finden.

Sollte jedoch ein Mensch unmittelbar bedroht oder angegriffen werden, müssen Sie Ihren Hund sofort und konsequent zurückhalten.

Welche Grundbedürfnisse hat Ihr Hund?

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Hunde artgerecht gehalten werden. Ihr Hund benötigt ausreichend Beschäftigung und Bewegungsfreiheit außerhalb der Wohnung oder des Grundstücks. Als Rudeltier möchte er nicht stundenlang allein in der Wohnung warten, um dann nur kurz an der Leine um den Block geführt zu werden. Er braucht Kontakt zu anderen Hunden und Menschen sowie mindestens eine Stunde täglichen Auslauf.

Welcher Hund passt zu mir?

Wählen Sie eine Rasse oder einen Typ, von dem bekannt ist, dass er besonders umgänglich und unterordnungsbereit ist und keine speziellen Ansprüche an die Haltung stellt, wie zum Beispiel Windhunde oder Schlittenhunde. Auch ein Mischling sollte von freundlichen und gutmütigen Elterntieren stammen.

Was gehört zur Gesundheit Ihres Hundes?

Es ist möglich, Hunde gegen nahezu alle gefährlichen Infektionskrankheiten durch Impfungen zu schützen. Diese bestehen aus einer Grundimmunisierung, die aus zwei Impfungen im Abstand von etwa vier Wochen besteht, sowie jährlichen Auffrischungen, die bei allen Hamburger Tierärzt:innen durchgeführt werden. Regelmäßige Wurmkuren schützen sowohl Sie als auch Ihren Hund vor Erkrankungen.

Wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema Hund haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt.