Notfalldienst

Die Tierärzte, die für Sie da sind

Notfalldienstnummer 040-43 43 79

Notfalldienstnummer 040-43 43 79

Unter dieser Hamburger Telefonnummer erreichen Sie den Tierärztlichen Notfalldienst der Hamburger Tierärzte, der von der Tierärztekammer Hamburg organisiert wird. Der Notfalldienst gewährleistet die tierärztliche Versorgung von Notfällen in den Nachtstunden, an Wochenenden sowie an Feiertagen und gilt in Hamburg zu folgenden Zeiten:

Montag - Freitag nachts: Von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr früh des folgenden Tages
Sa, So, Feiertags ganztags: Von 8.00 früh bis 8.00 früh des folgenden Tages

Die aktuell diensthabende Praxis kann über die telefonische Notdienstansage unter der Hamburger Rufnummer 040-43 43 79 abgefragt werden, bitte halten Sie Papier und Stift bereit. Das Ansageband wird 3 x in der Woche besprochen und aktualisiert, so dass für die betreffenden Tage die diensthabenden Praxen nacheinander angesagt werden.

Bitte melden Sie sich in der diensthabenden Praxis unbedingt vorab telefonisch an! Es kann hierbei schon geklärt werden, ob und wie schnell gehandelt werden muss.
Teilen Sie den Name des Tierhalters, eine kurze Schilderung der Notfallsituation und Ihre Telefonnummer mit, unter der Sie bis zum Eintreffen erreichbar sind.

Kosten

Nach der Gebührenordnung für Tierärzte ist die Inanspruchnahme des Notfalldienstes gebührenpflichtig. (siehe Gebührenordnung für Tierärzte - GOT). Da Sie in der Regel in der Notdienstpraxis kein bekannter Kunde sind, richten Sie sich bitte darauf ein, dass im Notfalldienst üblicherweise die Behandlung bar oder per EC zu bezahlen ist.

Die Kosten für eine Notfallbehandlung außerhalb der üblichen Praxiszeiten liegen um ein Mehrfaches über denen einer Behandlung innerhalb der normalen Sprechzeiten. Ein Grund dafür ist u.a die Bereitstellung von Personal außerhalb der üblichen Arbeitszeiten.

  • Im Notdienst muss seit 2020 jede Tierarztpraxis eine pauschale "Notdienstgebühr" in Höhe von 50 € (59,50 € incl. MwSt) berechnen.
  • Außerdem muss mindestens der 2-fache Gebührensatz angesetzt werden und es kann bis zum 4-fachen Gebührensatz abgerechnet werden. (reguläre Sprechstunde maximal 3-facher Satz.)

Der erhöhte Gebührensatz und die Notdienstgebühr sollen sicherstellen, dass Tierarztpraxen die höheren Kosten eines Notdienstes erwirtschaften können, z.B. stehen den Angestellten der Tierarztpraxis für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu.

Wann dürfen die neuen Notdienstgebühren in Rechnung gestellt werden?

  • Nachts: Montag bis Donnerstag: von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des folgenden Tages
  • Wochenende: Freitag von 18 Uhr bis Montag 8:00 Uhr früh.
  • Gesetzl. Feiertage: Ganztägig von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Aber: Diese Notdienstgebühren dürfen nur außerhalb der von der Praxis regulär angebotenen Sprechzeiten genommen werden:

Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19:00 oder 20:00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist das kein Notdienst. Dann dürfen die Behandlungen zu normalen Gebührensätzen abgerechnet werden und weder die Notdienstpauschale noch der höhere Gebührensatz (2-4 fach) sind dann verpflichtend.

 

Fundtiere und herrenlose Tiere

Bei verletzten Fundtieren oder herrenlosen Tieren können Sie sich rund um die Uhr an den Tierrettungsdienst des Hamburger Tierschutzvereins wenden: 040-22 22 77


Vorsorgen für den Notfall

Notfälle passieren meist unerwartet und wenn man am wenigsten darauf vorbereitet ist. Damit Sie dann trotzdem schnell und überlegt handeln können, legen Sie sich eine Liste der für Sie gut erreichbaren Tierarztpraxen bzw. Kliniken an. Melden Sie sich unbedingt immer vorab telefonisch an, damit die schnelle tierärztliche Versorgung gewährleistet ist.

 

(KaWoy)