Tierinfo

Wissenswertes rund um das Tier und dessen Haltung

Laienbehandler - Tierheilpraktiker

Warum (nicht) zum Tierheilpraktiker

Tierhalter, die sich diese Frage stellen, sollten wissen:

  • Was ist ein Tierheilpraktiker?

Für die Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker existiert kein definierter gesetzlicher Rahmen und kein gesetzlicher Schutz. Im Unterschied zum Heilpraktiker in der Humanmedizin darf sich jedermann Tierheilpraktiker nennen und diesen Beruf auch ausüben.

  • Wie wird man Tierheilpraktiker?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung. Zahlreiche Institutionen bieten miteinander kaum vergleichbare Kurse unterschiedlichster Dauer (von einem Wochenende bis zu mehreren Jahren) und Qualität an, bei denen oft ein „Diplom“ verliehen wird. Staatliche Prüfungen gibt es jedoch nicht. Eine Berufsausübung ist auch völlig ohne Ausbildung möglich.

  • Was kann ich von einem Tierheilpraktiker erwarten?

Die in den Kursen vermittelten tierheilkundlichen Therapieansätze beschränken sich auf die Behandlung mit pflanzlichen und homöopathischen Mitteln und die Beratung der Tierbesitzer. Der Tierheilpraktiker darf lediglich die praktischen Anwendungen durchführen, die jeder veterinärmedizinische Laie vornehmen kann.

  • Was darf ein Tierheilpraktiker nicht?

Der Tierheilpraktiker darf keine rezeptpflichtigen Medikamente verordnen oder verabreichen. Darunter fallen sehr viele in der Tiermedizin unverzichtbare Medikamente, z. B. hoch wirksame Antibiotika, Schmerzmittel usw. Es ist ihm nicht erlaubt, Tiere zu impfen oder zu betäuben. Damit entfällt auch die Möglichkeit zur Durchführung von mit Schmerzen verbundenen Eingriffen, z. B. Operationen, die eine örtliche oder allgemeine Betäubung erfordern.

  • Wo liegen die Unterschiede zum Tierarzt?

Die Ausübung des tierärztlichen Berufes ist an die Approbation gekoppelt. Diese stellt eine staatliche Genehmigung zur Berufsausübung dar und wird dem Tierarzt am Ende einer über fünfjährigen, erfolgreich abgeschlossenen Hochschulausbildung mit bestandenen tierärztlichen Examensprüfungen zugesprochen.
Tierärzte unterliegen den strengen Regeln einer Berufsordnung, deren Einhaltung von den Tierärztekammern überwacht wird. So besteht z. B. eine berufslebenslange Pflicht zur Fortbildung. Auch die Weiterbildung zum Spezialisten in bestimmten tierärztlichen Gebieten und Bereichen wird nach rechtlichen Vorgaben überwacht. Tierärzte durchlaufen dabei einen mehrjährigen gesetzlich fixierten wissenschaftlichen Weiterbildungsgang und müssen eine Fachtierarztprüfung abschließen.

  • Gibt es „alternative“ Tiermedizin nur beim Tierheilpraktiker?

Seit geraumer Zeit hält die biologische Medizin auch in vielen Tierarztpraxen Einzug. Homöopathie, Akupunktur und Tierverhaltenstherapie sind in zunehmendem Maße fester Bestandteil des Leistungsangebots und es gibt zahlreiche darauf spezialisierte Tierärzte.
Für den Tierhalter hat der Besuch einer derartig spezialisierten tierärztlichen Praxis oder Klinik den Vorteil der Wahlmöglichkeit zwischen der Anwendung klassischer Heilverfahren und der Alternativmedizin bei der Behandlung seines Tieres, ohne dafür mehrere Einrichtungen aufzusuchen und mit der Sicherheit, dass sein Tier permanent durch hoch qualifiziertes tierärztliches Personal betreut und behandelt wird.
Bei der Suche nach entsprechenden Spezialisten steht den Tierhaltern die Geschäftsstelle der Tierärztekammer Hamburg beratend zur Seite.

  • Wie schützen Tierärzte sich und ihre Patienten vor Täuschung?

Die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktiker“ sorgt bei vielen Tierhaltern für Verwirrung, da dem Besitzer eines kranken Tieres oft nicht klar ist, welche Ausbildung und Leistungen er von einem Tierheilpraktiker erwarten kann und welches die Unterschiede zu einem Tierarzt sind. Verursacht wird dies oft durch Tierheilpraktiker, die ihr Berufsfeld durch unangemessene und wettbewerbsrechtlich bedenkliche Anpreisung des eigenen Leistungsspektrums aufzuwerten versuchen und dadurch falsche Erwartungen wecken. Tierheilpraktiker nutzen dabei gerne die Tatsache aus, dass für Laien die Abgrenzung zum tierärztlichen Beruf schwer durchschaubar ist. Die Tierärztekammern gehen in Kooperation mit der Wettbewerbszentrale konsequent gegen jeden Versuch vor, die Grenzen der beiden Berufsfelder in rechtswidriger Weise zu verwischen und sich durch die geschaffene Intransparenz neue Kundenkreise zu erschließen!
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