Die Tierärztekammer Hamburg

Wofür steht die Tierärztekammer?

Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung

FHH

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Datenschutzerklärung
und
allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Tierärztekammer Hamburg, Körperschaft des Öffentlichen Rechts

Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Verwaltung früher oder später in Kontakt, weil sie z. B. einen Personalausweis beantragen müssen oder Kindergeld beanspruchen können. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

In einem Verwaltungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Personenvereinigung (z. B. GbR, oHG) oder sonst einer juristischen Person, soweit ein Bezug zu der/den dahinterstehenden natürlichen Person(en) besteht, zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.

Wenn Verwaltungsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer sind wir?
  2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
  3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
  4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
  5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
  6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
  7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
  8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

1. Wer sind wir?

Tierärztekammer Hamburg
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Sternstraße 106
20357 Hamburg

Telefon: +4940 439 162 3
Fax:+4940 432 505 77

E-Mail: post@tieraerztekammer-hamburg.de

2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten richten:

Tobias Lange
Externer Datenschutzbeauftragter
Berner Heerweg 246, 22159 Hamburg
Telefon: +4940 5700 3925
E-Mail: info@tl-datenschutz.de
Internet: www.tl-datenschutz.de

3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Antragstellende, die eine Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation als gleichwertig mit einem der in unserer Zuständigkeit liegenden Berufe begehren, erhalten von uns auf Basis ihrer Daten (persönliche, Berufsqualifikationsnachweise) einen Anerkennungsbescheid.

Angewandte Gesetze im Rahmen unserer Zuständigkeit sind:

  • Rahmenplan für den Ausbildungsberuf Tiermedizinischer Fachangestellter/Tiermedizinische Fachangestellte (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.04.2005),
  • Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen,
  • Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Tiermedizinischer Fachangestellter/Tiermedizinische Fachangestellte der TÄK HH, (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG),
  • Hamburgisches Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (HmbBQFG)

4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z. B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Staatsangehörigkeit.
  • Für die einzelnen Verfahren, wie zum Beispiel in Anerkennungsverfahren oder bei der Durchführung staatlicher Prüfungen,

verarbeiten wir darüber hinaus weitere fachspezifische Daten wie Ausbildungsnachweise, Curricula oder prüfungsrelevante Daten (Noten der Prüfungsabschnitte, die Anzahl der Fachsemester etc.).

Besondere Kategorien personenbezogener Daten, sogenannte „sensible Daten", erheben wir ebenfalls nur dann, wenn dies für das spezielle Verfahren erforderlich ist.

Notwendig ist dies bei der Ausstellung von Urkunden, die zur Berufsausübung berechtigen. Darüber hinaus erheben und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten von Dritten, soweit diese benötigt werden und Dritte gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiele:
Auskünfte der Strafverfolgungsbehörden, der Gerichte und anderer Behörden

Können wir einen Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an den Arbeitgeber u. ä.).

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

5. Wie verarbeiten wir diese Daten?

In den automationsgestützten Verwaltungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und in weiteren Schritten den Verwaltungsverfahren zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.

6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Verwaltungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Krankenkassen, Rentenversicherungsträger) weitergeben, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich erforderlich ist.

7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Soweit erforderlich, verarbeitet und speichert die Tierärztekammer Hamburg Ihre personenbezogenen Daten für die gesetzlich vorgegebene Dauer; nicht mehr benötigte Daten werden (soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen) unverzüglich gelöscht. Die Tierärztekammer Hamburg unterliegt Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich aus gesetzlichen Vorgaben ergeben, etwa dem Hamburgischen Archivgesetz (HmbArchG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation können von unterschiedlicher Dauer sein. Daten, die im Zusammenhang mit diesen Anerkennungsverfahren erhoben und verarbeitet werden, sind bis zum Ende der Berufstätigkeit aufzubewahren. Hieran schließen sich die entsprechenden Archivierungsvorschriften an, welche in der Regel 30 Jahre betragen.

8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Recht auf Auskunft
    Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden.
  • Recht auf Berichtigung
    Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
  • Recht auf Löschung
    Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
  • Recht auf Widerspruch
    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
  • Recht auf Beschwerde
    Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen:

 

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22
20459 Hamburg

Tel.: +4940 428 54 4040
E-Fax: +4940 428 54 4000

E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

 

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten

In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

 

Hier können Sie diese Datenschutzerklärung runterladen.

 

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