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Aktuelle Informationen für Tierärzte und TFA

TFA Infos und Termine

Infos für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA).

Informationen zur Ausbildung in Hamburg mit Terminen, Liste der Ausbildungspraxen, Links und Dateien zum Download finden Sie unter Kammer/Ausbildung TFA.

Zusammenarbeit für TFA-Aufstiegsfortbildung gestartet

(01.12.2022 )Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und der Bundesverband tiermedizinisches Praxismanagement (TPM) e.V. wollen sich gemeinsam für die Förderung der Fort- und Weiterbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten einsetzen. Dabei haben sie besonders die Verbesserung der Professionalität im Bereich Praxismanagement der tiermedizinischen Einrichtungen im Blick.

Auf diese Zusammenarbeit einigten sich am 18. November Vertreter*innen beider Verbände am Rande des bpt-Kongresses in Hannover.

„Wir sehen bedeutende Schnittmengen bei der Entwicklung einer anerkannten Aufstiegsfortbildung, die wir im Interesse der Mitglieder beider Verbände in enger Zusammenarbeit weiterverfolgen werden. Nur so kann es uns gelingen, eine Lücke bei den beruflichen Perspektiven von TFA zu schließen“, erklärte dazu Katrin Hammermann, Referatsleiterin TFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V.

Ein Folgetermin zur Konkretisierung der Ideen und der Zusammenarbeit mit dem Ziel eines eigenständigen Berufsbildes wurde für Januar 2023 vereinbart.

„Denn nicht nur das erstmalige gemeinsame Projekt der Praxismanagement-Fortbildungen für TFA, sondern vor allem der zukünftige gemeinsame Schulterschluss dieser beiden wichtigen Verbände senden ein starkes Signal in unsere Tiermedizin-Branche“, so die erste Vorsitzende des TMP Kathrin Siemer.

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) vertritt seit 1980 die Interessen der Tiermedizinischen Fachangestellten, der Auszubildenden und Fortgebildeten in diesem Beruf. Der TPM wurde im November 2021 als Zusammenschluss der Mitarbeiter*innen, die im tiermedizinischen Praxismanagement tätig sind, in Deutschland gegründet.

Der Beginn dieser wichtigen Zusammenarbeit wurde mit einem Glas Sekt besiegelt.

Auf dem Foto v. links: Katrin Hammermann, Hannelore König (vmf-Präsidentin), Nicole Josten-Ladewig (stellvertretende Referatsleiterin TFA), TPM-Kassenwart Wolfgang Matzner, TPM-Vorsitzende Kathrin Siemer und ihre Stellvertreterin Ruth Buddenborg. Quelle: vmf/TPM

Neuer Tarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte

(09.09.2022) Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, die Attraktivität des Berufs der Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) zu erhalten, aber auch um die aktuell zunehmende Inflation auszugleichen, haben sich der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband Medizinischer Fachberufe bereits in der zweiten Verhandlungsrunde am 16. August 2022 in Frankfurt am Main auf deutliche Anpassungen im Gehaltstarifvertrag (GTV) geeinigt. Die vereinbarte Laufzeit des Tarifvertrags von 24 Monaten (1. Oktober 2022 – 30. September 2024) bietet Praxen und Kliniken zugleich Planungssicherheit in einem immer schwieriger werdenden gesamtwirtschaftlichen Umfeld.

Unter Berücksichtigung der bevorstehenden Anpassung des Mindestlohns steigen die Gehälter bereits vorzeitig zum 1. Oktober 2022 in den ersten acht Berufsjahren der Tarifgruppe I um durchschnittlich 19 %. Bereinigt um den Mindestlohneffekt erfolgt eine Anpassung der Gehälter in einer Größenordnung von durchschnittlich 10,8 %. Die Gehälter der Tarifgruppen II und III werden – wie bisher - im festgelegten Abstand von 12% (TG II) bzw. 22% (TG III) zum jeweiligen Berufsjahr der Tarifgruppe I erhöht.

Deutliche Signale gibt es auch in Richtung Auszubildende. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab 1. Oktober 2022 im 1. Ausbildungsjahr von 700 auf 790 Euro, im 2. Jahr von 750 auf 870 Euro und im 3. Jahr von 800 auf 950 Euro.

Eine wichtige Anpassung wurde zudem im Manteltarifvertrag vereinbart. Hier erhöht sich der Jahresurlaub auf 29 Arbeitstage bzw. 34 Werktage, ab Vollendung des 53. Lebensjahrs auf 30 Arbeitstage bzw. 36 Werktage. Damit wurden gerichtliche Vorgaben zur Altersdiskriminierung umgesetzt.

bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder zeigt sich überzeugt, dass der bpt gemeinsam mit dem langjährigen Tarifpartner Verband Medizinischer Fachberufe mit diesem Tarifabschluss ein richtiges und kraftvolles Signal zur richtigen Zeit setzt. „Mehr denn je sind unsere Praxen und Kliniken auf gut ausgebildete und motivierte Tiermedizinische Fachangestellte angewiesen, um die gestiegene Nachfrage nach tiermedizinischen Leistungen adäquat und flächendeckend erfüllen zu können. Die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte zum 22. November d. J. gibt den Praxen den notwendigen Spielraum, um diesen Tarifabschluss zu finanzieren.“

Nur die bpt-Mitgliedschaft des Praxisinhabers garantiert rechtlich, dass die im Verband Medizinischer Fachberufe organisierten TFA mindestens den Tariflohn erhalten. „Die Mitgliedschaft in beiden Berufsverbänden wird immer entscheidender dafür, welche Praxen/Kliniken bei dem härter werdenden Wettbewerb um geeignete Fachkräfte in Zukunft die Nase vorne haben werden. Der Tarifvertrag ist für mich ein eindeutiges Qualitätsversprechen der bpt-Praxen/Kliniken für gute Arbeitsbedingungen. Deshalb empfehle ich allen TFA bei der Wahl des Arbeitgebers auf die bpt-Mitgliedschaft zu achten und im Zweifel nachzufragen“, bekräftigt Moder.

Die Erklärungsfrist, in der beide Seiten dem Ergebnis widersprechen konnten, endete heute um 12 Uhr, sodass der Gehaltstarifvertrag sowie die vereinbarte Urlaubsregelung im Manteltarifvertrag ab 1. Oktober 2022 rechtsverbindlich sind.

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Gehaltsumfrage unter Tiermedizinischen Fachangestellten

31.01.2022. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. startet heute eine Kurzumfrage zur Gehalts- und Arbeitssituation unter Tiermedizinischen Fachangestellten
Die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro wird noch in diesem Jahr kommen, verspricht die Bundesregierung. Derzeit liegt die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze für in Deutsch-land beschäftigte Arbeitnehmer*innen bei 9,82 Euro brutto je Zeitstunde. Mitte des Jahres ist eine Steigerung auf 10,45 Euro geplant.
Inwieweit auch die vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertretenen Berufsangehörigen davon betroffen sind, will der Verband in den nächsten zwei Wochen mit Kurzumfragen bei Medizinischen, Tiermedizinischen, Zahnmedizinischen Fachangestellten und angestellten Zahntechniker*innen ermitteln.

Als erstes werden die Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) um Teilnahme gebeten. Bundesweit gab es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) 2020 rund 10.000 aus-gebildete sozialversicherungspflichtig beschäftigte TFA (ohne Auszubildende). Diese Berufs-angehörigen erhalten laut Entgeltatlas der BA nach ihrer dreijährigen Ausbildung bei Vollzeitbeschäftigung ein mittleres monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 2.056 Euro. In diesem Wert sind nur Angaben aus Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in ausreichender Menge enthalten.

„Damit ist klar, dass die tatsächlichen Gehälter bei den TFA vielerorts noch wesentlich niedriger liegen“, stellt Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. fest und merkt an, dass selbst die mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) ausgehandelten Tarifgehälter der Tätigkeitsgruppe I in den ersten sechs Berufsjahren nicht die Grenze von zwölf Euro erreichen. „Mit anderen Worten: Vielen TFA wird die Erhöhung des Mindestlohns zwar mehr Geld bringen, aber im Sinne des Lohnabstandsgebotes zu un- bzw. angelernten Kräften dürfen wir uns darauf nicht ausruhen.“

In der Gehaltsumfrage, die bis zum 13. Februar 2022 auf www.vmf-online.de/gehaltsumfrage-tfa-2022 abgerufen werden kann, werden neben Angaben zum Gehalt auch Fragen zur Wertschätzung und zu Ausstiegsgedanken aus dem Beruf gestellt. Hannelore König ruft dazu auf, dass möglichst viele TFA sich an dieser Umfrage beteiligen, damit eine entsprechende Datenbasis für die Gehaltsverhandlungen genutzt werden kann. Die Umfragen für die anderen vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertretenen Berufe Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r, Zahntechniker*in und Medizinische*r Fachangestellte*r folgen in den nächsten Tagen.

Kontakt: Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Pressebüro: Heike Rösch, Tel.: (0 61 98) 575 98 78

Bild von Andreas Breitling auf Pixabay

Mehr Klarheit bei der Delegation tierärztlicher Leistungen an TFA schaffen

(12.09.2019) Im Gegensatz zu den Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Frage der Delegation von Leistungen an Tiermedizinische Fachangestellte bislang weitgehend ungeklärt.

Nun wird sich - auch mit Blick auf die verschiedenen Fort- und Weiterbildungen - daran etwas ändern. Die Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für TFA (AG TFA) hat dafür Ende August in Frankfurt einen ersten Schritt getan: Auf der Basis der Vorlagen des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. und der Empfehlungen der Fachgruppe Kleintierpraxis im Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) wurde eine Beispielliste delegierbarer Leistungen erstellt, die nun in den Gremien weiterbearbeitet wird. Ziel ist es, damit eine Handreichung für Tierärzte und TFA anzubieten, die die Delegation von Leistungen überschaubar macht.

"Diese Liste wird nicht abschließend sein und bedarf der regelmäßigen Überprüfung und Ergänzung", erklärte dazu Silke Agus, Referatsleiterin TFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. "Aber sie ist ein wichtiger Schritt, die Zukunft des Berufs TFA attraktiv zu gestalten und die Flucht aus dem Beruf zu bremsen. Eine stetige Fortbildung der TFA ist dafür unerlässlich. Gleichzeitig sind wir uns einig, dass es nicht um eine Substitution von Leistungen geht. Die Verantwortung und die Einschätzung, welche Kompetenzen die oder der TFA eigenständig umsetzen kann, liegt beim delegierenden Tierarzt."

Die Beispielliste wird in den Gremien der Verbände diskutiert und abgestimmt und anschließend veröffentlicht. (PM 12.09.2019)

Delegierte stimmten für Kontinuität und Veränderung an der Verbandsspitze

(10.05.2018) Bundeshauptversammlung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. tagte vom 4. bis 6. Mai
Mit den Wahlen des Vorstandes und der Referate haben die Mitglieder der Bundeshauptversammlung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. am Sonntag ihre dreitägigen Beratungen im hessischen Rotenburg an der Fulda abgeschlossen. Dabei stimmten die Delegierten sowohl für Kontinuität als auch für Veränderungen an der Spitze der Interessenvertretung für Medizinische, Tiermedizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte sowie angestellte Zahntechniker/innen.
Die 1. Vorsitzende Hannelore König, Medizinische Fachangestellte (MFA) und Betriebswirtin (VWA) aus Hammah (Niedersachsen) und die 2. Vorsitzende Ingrid Gerlach, MFA und Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) aus Fritzlar (Hessen) bilden weiterhin den geschäftsführenden Vorstand.
Neue Präsidentin ist Susanne Haiber aus Bempflingen (Baden-Württemberg). Die MFA und Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung übernimmt den Aufgabenbereich Bildungspolitik von der bisherigen Vizepräsidentin Gabriele Leybold, die nach acht Jahren in diesem Amt nicht erneut kandidierte.
Neue Position, gleicher Schwerpunkt: Carmen Gandila, MFA sowie Praxis- und Quali-tätsmanagerin aus Ingolstadt, bleibt verantwortlich für den Tarifbereich, nun als Vizepräsidentin.
Turnusgemäß für vier Jahre wurden auch die Referatsleitungen gewählt.
Weiterlesen auf der Webseite des VMF

Tarifpartner starten Kampagne zur betrieblichen Altersvorsorge

(03.04.2017) Unter dem Motto „Verschenk nichts mehr: Lass deinen Chef ab sofort für dich vorsorgen!“ beginnt am heutigen Montag eine Social Media Kampagne zur betrieblichen Altersvorsorge für Medizinische, Tiermedizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte sowie Zahntechniker/innen. Die Initiative des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. wird unterstützt von den Tarifparteien: Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Medizinischen Fachangestellten (AAA), Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ).

Weiterlesen und mehr Infos unter www.vmf-online.de

AG zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für TFA

(12.12.2012) Am Rande des bpt-Kongresses in Hannover hat sich die Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte (AG TFA) neu konstituiert. Dem Gremium gehören neben der wiedergewählten Vorsitzenden Silke Agus vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. nun die Mitglieder des Präsidiums des Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) Rolf Herzel (stellvertretender Vorsitzender) sowie Dr. Klaus Kutschmann und Dr. Petra Sindern an. Die Arbeitnehmerseite ergänzen Margret Urban und Nicole Josten-Ladewig vom Verband medizinischer Fachberufe e.V.. Leitfaden der AG zum herunterladen
weiterlesen bei VMF

Tätigkeitsgruppe 2 und Praxisrelevanz anerkannter Fortbildungen

(Sept. 2012) Mit dem Gehaltstarifvertrag vom 1.1.2009 wird das Ziel verfolgt, das Fortbildungsengagement der Tiermedizinischen Fachangestellten besser zu honorieren.
In die Tätigkeitsgruppe II, die einen zehnprozentigen Zuschlag auf das Grundgehalt vorsieht, werden die Mitarbeiterinnen eingestuft, die eine oder mehrere anerkannte, für die Praxis relevante Fortbildung(en) im Gesamtumfang von 24 Stunden auf einem veterinärmedizinischen Teilgebiet oder im Verwaltungsbereich nachweisen können. Um den Anspruch zu erhalten, müssen jährlich acht anerkannte Fortbildungsstunden absolviert werden.

Die Anerkennung der Fortbildungsmaßnahmen wird durch die Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fortbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte ausgesprochen. Diese besteht aus 3 Mitgliedern des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. und 3 Mitgliedern des Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V.

Welche Maßnahmen anerkannt werden können, regelt der Leitfaden der auf der Homepage beider Verbände (Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V.; Verband medizinischer Fachberufe e.V.) zu finden ist.

Eine Anerkennung der Akademie für tierärztliche Fortbildung [ATF] ersetzt nicht die Anerkennung durch die „AG zur Anerkennung von Fortbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte“. Bezüglich der „Praxis relevanten Fortbildung(en)“ gibt es häufig Nachfragen:

Was bedeutet die Praxisrelevanz:
1. die anerkannte Fortbildungsmaßnahme kann für die jeweilige Praxis - auch nur – in theoretischen Teilen von Nutzen bzw. relevant (z.B. bessere Kundenberatung) sein
oder
2. die anerkannte Fortbildungsmaßnahme kann für die auszuführende praktische Tätigkeit in der Praxis relevant sein
3. um sicherzustellen, dass die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung auch zur Höhergruppierung führt, sollte im Vorfeld die Praxisrelevanz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich geklärt werden.

Darüber hinaus muss ein tarifgebundenes Arbeitsverhältnis bzw. tarifgebundener Arbeitsvertrag vorliegen. Tarifbindung gilt für alle TFA/TAH, die Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V. sind und deren Arbeitgeber Mitglied im Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) ist.