Die Tierärztekammer Hamburg
Wofür steht die Tierärztekammer?
EQ - Betriebliche Einstiegsqualifizierung
EQ: Für wen gilt dies? Wer bekommt durch wen eine Förderung?
(01.12.13) EQ steht für betriebliche Einstiegsqualifizierung. Es soll jungen Menschen (in der Regel unter 25 Jahren) helfen einen Ausbildungsplatz zu finden. Es richtet sich in erster Linie an solche, die individuell eingeschränkte Vermittlungsperspektiven haben. Es handelt sich um ein bezahltes (§ 26 BBIG) betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 Monaten bis 12 Monaten. (Der Arbeitgeber trägt auch den Beitrag für die Berufsgenossenschaft.)
Dabei hilft die Agentur für Arbeit mit einer finanziellen Unterstützung in Höhe von derzeit 216 Euro, die an den EQler weiterzugeben sind. Hat die zu fördernde Person im laufenden Jahr die Schule beendet, kommt eine Förderung ab dem 01.10., also nach dem Beginn der regulären Ausbildungszeit, in Betracht. Nur für Ausbildungssuchende, die bereits im Vorjahr ihre reguläre Schulzeit beendet haben, kommt ein EQ-Vertrag, der ein Beginndatum vor dem 01.10. des laufenden Jahres hat, in Frage.
Ganz wichtig: Eine Substitution von Ausbildung durch EQ darf nicht stattfinden. Vielmehr soll die EQ idealerweise in einer Ausbildung münden. Aber es gelten schon für die EQ dieselben Voraussetzungen wie bei einer Ausbildung. Der von der Tierärztekammer festgesetzte Personalschlüssel gilt auch hier. Dies bedeutet, dass ein Tierarzt noch eine tiermedizinische Fachangestellte in Vollzeit beschäftigt haben muss, um eine Einstiegsqualifizierung bewilligt zu bekommen. Dazu benötigt die Tierärztekammer zwingend Angaben des Tierarztes.
Falls für den Teilnehmer Berufsschulpflicht besteht, muss sie erfüllt werden. Es kann auch möglicherweise eine Anrechnung (8 BBIG) auf die anschließende Ausbildung erfolgen. Dann ist der Berufsschulunterricht während der EQ allerdings obligatorisch.
Am Ende des Praktikums ist der Arbeitgeber verpflichtet ein betriebliches Zeugnis (vermittelte Kenntnisse und Fertigkeiten) auszustellen. Die Kammer stellt auf Antrag ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am EQ aus. Dieses ist Voraussetzung für eine mögliche Verkürzung.
Sollten Sie aufgrund der Vorgaben keine EQ bewilligt bekommen, kann ein Praktikum - nur eben nicht mit dieser Förderung - in Frage kommen.
Weitere Fragen beantwortet der Flyer der Bundesagentur für Arbeit. (kbe)