Die Tierärztekammer Hamburg

Wofür steht die Tierärztekammer?

Ausbildung TFA in Hamburg

Informationen und Termine für TFA finden Sie unter Vet.med Infos/TFA Infos und Termine

Berufsausbildung in Hamburg

Die Hamburger Tierärzte sind in der Ausbildung zur Tierarzthelferin /zum Tierarzthelfer bzw. zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten aktiv. Fast jede zweite Praxis ist eine Ausbildungspraxis! Bitte lesen Sie auch auf der Seite "Vet.Med Infos" über weitere Infos und Termine für TFA.

Was machen Tiermedizinische Fachangestellte? - Ein Profil

Sie sorgen dafür, dass in der Tierarztpraxis alles reibungslos läuft. Dazu gehören vielseitige Aufgaben: Termine mit Tierhaltern vereinbaren, bei der Behandlung der Tiere helfen, wie z. B. bei Operationen oder beim Röntgen oder auch kranke Tiere in der Klinik versorgen. Beim Umgang mit den verschiedenen Tieren zeigen Tierarzthelferinnen und Tierarzthelfer viel Einfühlungsvermögen: Nicht nur die ängstlichen oder aggressiven Patienten müssen beruhigt werden, sondern nicht selten auch die Tierbesitzer. TierarzthelferInnen übernehmen darüber hinaus einfache Laborarbeiten und achten auf Hygiene und Ordnung in der Praxis. Auch Schreibtischarbeit gehört zu den Aufgaben der TierarzthelferInnen: Rechnungen schreiben, Zahlungseingänge kontrollieren und z. B. für einen ausreichenden Medikamenten- und Futtermittelvorrat sorgen. Kurz- und gut: Tierarzthelferinnen und Tierarzthelfer sind richtige Allround-Kräfte.

(copyright: Bild von David Mark auf Pixabay)

Die Berufsausbildung - Der Start

Tierarzthelferin/ Tierarzthelfer ist ein ehemaliger Ausbildungsberuf, der in dem Nachfolgeberuf Tiermedizinische Fachangestellte/ Tiermedizinischer Fachangestellter aufgeht.

Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf in dem Bereich Freie Berufe. Die dreijährige Ausbildung wird im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule vermittelt. Über 95 % der Auszubildenden sind Frauen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich: Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann die Abschlussprüfung schon nach ca. 2½ Jahren abgelegt werden. AbiturientInnen können eine Verkürzung der Ausbildungszeit um ½ Jahr beantragen, die schriftliche Zustimmung des/der Ausbildenden muss vorliegen. Vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Mit bestandener Abschlussprüfung nach 3 bzw. 2 ½ Jahren endet die Berufsausbildung.

Wie kann ein Arbeitsplatz aussehen? - Wo gearbeitet wird

Tiermedizinische Fachangestellte können für Tierarztpraxen (Klein- und Großtierpraxen) und Tierkliniken, zoologische Gärten, Veterinärämtern, tiermedizinischen Instituten, Universitäten oder Hochschulen arbeiten.

Geeignet für diesen Beruf ist wer …

  • keine Angst vor Tieren hat
  • Einfühlungsvermögen in tierische und menschliche Verhaltensweisen besitzt
  • viel Geduld hat und freundlich auftreten kann
  • verantwortungsvoll und sorgfältig arbeitet
  • viel Sinn für Organisation, Ordnung und Hygiene hat
  • auch in Stresssituationen einen "klaren Kopf" behält
  • gerne im Team arbeitet

Ungeeignet für das Berufsbild ist wer …

  • Allergien gegenüber Tierhaaren hat
  • sich vor Blut, Speichel und anderen "Körpersäften" ekelt
  • Rückenbeschwerden hat

Berufliche Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten - Perspektiven

Eine Weiterbildung zur Tierarztfachhelferin bzw. zum Tierarztfachhelfer ist theoretisch möglich, wird allerdings zur Zeit nur in Baden-Württemberg angeboten. Aufstiegsmöglichkeiten sind praktisch kaum vorhanden.

Es wird grundsätzlich empfohlen, vor Beginn der Ausbildung ein Praktikum zu absolvieren, da häufig realitätsferne Vorstellungen vom Berufsbild der/des Tiermedizinischen Fachangestellten bestehen.

Ausbildungsvergütung lt. Gehaltstarifvertrag (VMF / bpt)

Die zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VMF) und dem Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. (bpt - Infos zu TFA) abgeschlossenen Verträge, der Manteltarifvertrag, Gehaltstarifvertrag sowie Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge können Sie dort oder unter unter Download/Verschiedenes herunterladen.
Die monatlichen Ausbildungsvergütungen finden sich im Gehaltstarifvertrag, § 6.