Tierinfo

Wissenswertes rund um das Tier und dessen Haltung

Tierschutz geht uns alle an

Tierversuche in der Forschung: Das 3R-Prinzip und die Aussagekraft wissenschaftlicher Forschung

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Landestierärztekammer Hessen appelliert an Politiker: Betäubungslose Ferkelkastration umgehend beenden!


ferkel_470x313.jpgDie Landestierärztekammer Hessen appelliert an die Mitglieder des Bundestages, gegen die von der Regierungskoalition geplante Verlängerung der betäubungslosen Kastration von wenige Tage alten Ferkeln zu stimmen und damit diesen schmerzhaften Eingriff ab Januar 2019 zu beenden. Das Tierschutzgesetz erlaubt die betäubungslose Kastration noch bis zum 31.12.2018. Diese Frist soll nun durch eine Gesetzesänderung um zwei Jahre verlängert werden.

(Foto von: armeschweine.at)

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Besserer Tierschutz an Schlachthöfen

Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen fordern eine deutliche Verbesserung des Tierschutzes bei der Schlachtung auf Schlachthöfen. Dazu legt die Fraktion einen Antrag 19/5890 vor, der die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips bei Tierschutzkontrollen einheitlich in ganz Deutschland festschreiben soll. Des Weiteren sollen der Bund und die Länder gemeinsam Kontrollstandards und Kontrollintervalle
vereinheitlichen. Darüber hinaus wird die Einführung eines Rotationsverfahrens für das amtliche Tierschutzüberwachungspersonal verlangt. Unregelmäßigkeiten sollen zudem auch an andere Landesveterinärämter gemeldet werden. Im Bereich der Schlachtung soll die Akkordarbeit bei tierschutzrelevanten Arbeitsschritten wie dem Treiben, Betäuben und Töten beendet werden. Dazu sollen auch Vorgaben zur  Bandgeschwindigkeit gemacht und Regelungen für eine geeignete und zulässige Videoüberwachung von Zutrieb, Betäubung und Tötung der Tiere unter Gewährleistung der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten erarbeitet werden. (28.11.2018)

Tierärzte sagen „Nein!“ zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben beschlossen, eine Fraktionsinitiative auf den Weg zu bringen, die noch in diesem Jahr die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre verlängern soll.
Für eine Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre besteht aus wissenschaftlicher und ethischer Sicht keinerlei vertretbare Begründung. Sie ist mit dem grundgesetzlich fixierten Staatsziel „Tierschutz“ nicht vereinbar, denn es stehen umsetzbare Alternativen zur Verfügung. Neben der Durchführung des Einsatzes einer Narkose bei der Kastration sind auch die Jungebermast und die Impfung gegen den Ebergeruch durchaus praxisreif. Letzteres ist die nachgewiesen tierschonendste Methode und das Fleisch der geimpften Tiere ist für den Verbraucher vollkommen unbedenklich. Dies wurde erst kürzlich vom Friedrich-Loeffler-Institut durch die Aussage: „…die Impfung gegen den Ebergeruch ist tierschutzfachlich der beste Weg“ erhärtet.
Den Ängsten der Landwirte, der Einzelhandel werde statt Fleisch von deutschen Schweinen Fleisch von mit Lokalanästhesie kastrierten Schweinen aus dem Ausland anbieten wird, muss man ernst nehmen. Diesen verständlichen Ängsten jedoch mit einer Fristverlängerung, die weiter Schmerzen für die Tiere bedeutet, zu begegnen, ist der falsche Weg. Vielmehr muss die Politik durch eine Aufklärungskampagne bei den Verbrauchern den Einzelhandel unterstützen und von ihm die Akzeptanz dieser tierschonendsten Methode einfordern. (06.10.2018)

Bundestierärztekammer e.V. (BTK)
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT)
Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V. (DVG)

Tierquälerei bei Tiertransporten!

Gemeinsame Presseerklärung aller Tierschutzbeauftragten der Bundesländer
zum Welttierschutztag am 4. Oktober 2018

Allein in den drei Monaten Juli/August 2017 und Juli 2018 wurden nachweislich 210 Langzeittransporte aus Deutschland über die bulgarisch- türkische Grenze in Länder außerhalb der EU genehmigt und abgefertigt, obwohl die zulässigen Transporttemperaturen von 30 Grad vorhersehbar überschritten wurden. Bei diesen Transporten kam es durch Überhitzungen zu schweren Tierquälereien, zu denen die abfertigenden TierärztInnen Beihilfe geleistet haben. Die zuständigen Ministerien müssen zukünftig dafür Sorge tragen, dass keine Tiertransporte abgefertigt werden, wenn auf der Transportstrecke voraussehbar Außentemperaturen von 30 Grad Celsius oder mehr zu erwarten sind.

Im oben beschriebenen Zeitraum wurden knapp 7500 Rindern, die in heißen Transportfahrzeugen untergebracht waren, länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt. Bei mindestens 186 von insgesamt 210 Transporten wurden während des Transportes im Innenraum Temperaturen von weit über 30 bis zu 49 Grad Celsius gemessen. Nur bei 26 der 210 Transporten lag die Temperatur bei 30° Grad oder darunter. Die Transporter haben in der Regel keine Klimaanlage, womit bereits bei Abfertigung damit zu rechnen ist, dass die Rinder erheblichen Leiden ausgesetzt sein werden. Nach deutschem Strafrecht ist eine im Inland begangene Beihilfe an einer im Ausland stattfindenden Tierquälerei auch dann strafbar, wenn die Tat im Ausland nicht strafbar ist. Wir fordern die zuständigen Ministerien auf, dafür zu sorgen, dass in 2019 keine Transporte abgefertigt werden, wenn auf dem Transport Temperaturen von über 30 Grad zu erwarten sind. Solches Tierleid, wie es in diesem Jahr vorgekommen ist, darf sich nicht wiederholen. Weiterhin lehnen die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer Tiertransporte in Drittländer generell ab, wenn die Tiere am Zielort voraussehbar unter tierquälerischen Bedingungen geschlachtet werden. ((4.10.2018)

Bei Rückfragen: Diana Plange, Landestierschutzbeauftragte, Fachtierärztin für Tierschutz und Tierschutzethik
diana.plange@senjustva.berlin.de
Website der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin

Der soziale Esel

Der Ausschuss für Tierschutz der Tierärztekammer Niedersachsen hat einen Steckbrief zum Thema Esel verfasst, in dem wichtige Kurzinformationen zum Wesen des Tieres und der möglichen Haltung genannt werden. Auszüge aus dem Steckbrief:
Esel sind soziale Tiere. Einzelhaltung ist tierschutzrelevant. Menschen und andere Tiere können Sozialpartner nicht ersetzen! Sie sind intelligent und erkundungsfreudig und brauchen daher sowohl geistige als auch körperliche Beschäftigung. In Stress- und Gefahrensituationen fliehen sie, im Gegensatz zu Pferden, nie kopflos. Sie bleiben entweder stehen und sondieren erst einmal die Lage, was ihnen das Attribut „störrisch“ eingebracht hat, oder nach dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“ setzen sie Zähne und Hufe gegen (vermeintliche) Feinde ein, was zu schwersten Verletzungen führen kann. Esel sind keine Weidetiere; aufgrund ihrer Herkunft aus Wüsten- und steinigen Gebieten ist ihr Verdauungssystem auf das Aufschließen karger Nahrung eingerichtet. Esel benötigen trockenen Untergrund, da die empfindlichen Hufe anfällig für Strahlfäule sind. Regen und Kälte werden schlecht toleriert, da ihr Fell mangels geringer Eigenfettung schnell durchnässt. Der Einsatz von Eseln im Herdenschutz ist in unseren Breiten ausgesprochen kritisch zu sehen und kann nicht empfohlen werden, da eine tiergerechte Haltung meistens nicht gewährleistet werden kann und es daher zum Auftreten massiver Tierschutzprobleme kommen kann. Bitte lesen Sie hier den ganzen Steckbrief

Der Hochleistungszucht müssen Grenzen gesetzt werden!

Die Bundestierärztekammer fordert: Die Nutztierzucht muss endlich wieder auf ein Gleichgewicht zwischen Leistung und Gesundheit ausgerichtet werden. (PM vom 25.04.2016)

Landwirtschaftliche Nutztiere werden gehalten, um Lebensmittel für uns Menschen zu produzieren: Kühe geben täglich Milch, Sauen gebären jedes Jahr so viele Mastferkel wie möglich und Hühner legen fast jeden Tag ein Ei. Damit dies möglich ist, wurde die Leistungsfähigkeit, also die Menge des produzierten Lebensmittels pro Einzeltier, durch selektive Zucht immer weiter gesteigert. Aus Kühen, Schweinen, Hennen und Puten sind längst Hochleistungstiere geworden.

Der Preis für dieses "immer mehr" ist allerdings hoch: "Wir beobachten ein zunehmendes Ungleichgewicht zwischen genetischer Leistungsfähigkeit und der Gesundheit der Tiere im Nutztierbereich", erläutert Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer. "Leistungsabhängige Krankheiten spielen eine immer größere Rolle. Dennoch steht bei der Zuchtauswahl nach wie vor die Leistung im Vordergrund."
Hochleistende Tiere sind besonders anfällig für Krankheiten. Dem muss durch besonders anspruchsvolle Haltung, Pflege und Fütterung Rechnung getragen werden. "Selbst hervorragendes Management kann die aufgezeigten Probleme nicht immer reduzieren", führt Tiedemann aus. "Die Korrelation zwischen genetisch programmierter Hochleistung und Krankheitsanfälligkeit führt immer öfter zu Schmerzen und Leiden und kann die Lebensdauer verkürzen."

Das Ungleichgewicht zwischen leistungsorientierten Zuchtzielen und damit bin der Folge auftretenden Gesundheits- und Tierschutzproblemen kann durch eine tiermedizinische Betreuung der Tiere nur bedingt beeinflusst werden. "Das Ausschöpfen tierärztlicher Behandlungsmöglichkeiten reicht dafür nicht aus", so Tiedemann.

Die Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer hat daher am 16. April 2016 eine Resolution verabschiedet, in der rechtliche Regelungen für die Zucht von Nutztieren gefordert werden. Die Berücksichtigung der Tiergesundheit bei der Zucht auf Leistungsfähigkeit, wie im Tierzuchtgesetz verankert, greift nach Ansicht der Delegierten zu kurz, solange sie nicht näher definiert und unter Strafe gestellt wird. Die Bundestierärztekammer hofft, dass sich der Gesetzgeber dieses lange diskutierten Themas annimmt und sich nicht länger scheut, per Rechtsverordnung erblich bedingte Krankheitsrisiken auch in der Nutztierzucht näher zu bestimmen und zu verbieten, wenn sie zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz führen können.

Resolution "Zuchtziele der Nutztierzucht unter Tierschutzaspekten"

Bundesweites Wildtierverbot im Zirkus

(BTK Berlin) Am 18. März 2016 hat sich der Bundesrat auf Antrag der Länder Hessen und Saarland, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen für ein Verbot von bestimmten Wildtieren im Zirkus ausgesprochen. Das Verbot soll insbesondere für Affen (nicht-menschliche Primaten), Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten (BundesratsDrucksache 78/16 (Beschluss)). Da eine solche Initiative schon mehrfach gescheitert ist, wurde eine Online Petition gestartet. Hier kann man sich beteiligen:
www.change.org/p/bundesweites-wildtierverbot-im-zirkus

Tiere nutzen – nicht ausnutzen

Dr. Karin Thissen, Tierärztin und Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages, kommentiert die Aussage des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministers Dr. Robert Habeck, für die Tötung von Nutztieren zur Lebensmittelgewinnung gebe es ein ethisches Legitimationsproblem.

„Der Begriff „Nutztier“ sagt alles: Es ist ein Tier, das wir nutzen. Seit mehr als 10.000 Jahren leben wir mit ihm in Symbiose. Das Tier erhält Schutz und Futter, der Mensch erhält Lebensmittel. Festzustellen, dass wir in einem Zeitalter des Überflusses leben und deswegen den Verzicht auf Fleisch bzw. Lebensmittel tierischen Ursprungs insgesamt kompensieren könnten, greift zu kurz. Auch Vegetarier können nur im Einklang mit „Fleischfressern“ leben, denn männliche Tiere geben keine Milch und legen keine Eier. Ein realistisches Konzept, wie „vegetarische Landwirtschaft“ funktionieren soll, ist mir nicht bekannt. Veganismus ist Mangelernährung. Daher plädiere ich dafür, das traditionelle Miteinander von Mensch und Tier nicht aufzukündigen. Zum einen ist die Nutztierhaltung eine Kulturleistung, die es zu pflegen gilt. Zum anderen leistet die Nutztierhaltung einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität. Nutztierrassen entstanden bzw. bleiben erhalten, eben weil wir sie nutzen. Außerdem leistet die Landwirtschaft einen vielseitigen Beitrag für den ländlichen Raum.

Gleichwohl: Das Nutztier ist ein Tier, das wir nutzen – nicht ausnutzen! Tierschutz und Umweltschutz müssen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung gewährleistet werden. Hier sehe ich das ethische Legitimationsproblem. Ich sehe es bei den Landwirten und ihren Verbänden, die mir während meiner langjährigen Berufstätigkeit, davon über 20 Jahre als amtliche Tierärztin am Schlachthof, nicht als Verfechter hoher Tierschutzstandards aufgefallen sind. Ich sehe es bei der Lebensmittel verarbeitenden Industrie und dem Lebensmitteleinzelhandel, die nur auf ihre Gewinnmargen schauen und diesen Druck auch auf die Bauern abwälzen. Und nicht zuletzt sehe ich das ethische Legitimationsproblem beim Verbraucher, der zwar hohe Standards für Tier und Umwelt fordert, dann aber doch zum Billigsten vom Billigen greift.
Gute Lebensmittel verdienen einen guten Preis. Diese Erkenntnis setzt sich immer weiter durch. Dass diesen Worten auch Taten folgen – dafür mache ich mich in meiner Arbeit stark.“ (23.04.2016)
Dr. Karin Thissen

Vernachlässigte Versorgung von Bullenkälbern der Milchviehrassen

Wer Tiere hält oder betreut, muss ihr Leben und Wohlbefinden schützen. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Pflege und Versorgung, die im Falle einer Erkrankung die tierärztliche Behandlung einschließt. Das gilt auch für landwirtschaftliche Nutztiere. Getötet werden dürfen Nutztiere nur, wenn sie zur menschlichen Ernährung geschlachtet, im Tierseuchenkrisenfall getötet oder zur Beendigung nicht behebbarer Leiden eingeschläfert werden. Leider häufen sich in letzter Zeit Hinweise, dass im Einzelfall die männlichen Kälber milchbetonter Rassen gezielt vernachlässigt oder sogar absichtlich getötet werden.

Um eine kontinuierliche Milchproduktion zu sichern, sollte die Kuh möglichst jedes Jahr ein Kalb zur Welt bringen. Wie alle weiblichen Säugetiere können Kühe nur Milch geben, wenn sie geboren haben. Wie ebenfalls bei den meisten Säugetieren, ist etwa die Hälfte der Nachkommen weiblich, die andere männlich. Weibliche Kälber werden im Regelfall zu Milchkühen aufgezogen. Männliche Kälber werden üblicherweise gemästet und ihr Fleisch als Rindfleisch vermarktet. Bullenkälber der besonders auf Milchleistung gezüchteten Rassen sind für die Mast wenig geeignet, was ihren ökonomischen Wert mindert. Wenn der Marktwert dieser Kälber zu sehr fällt, führt das offenbar dazu, dass einzelne Landwirte die Versorgung der männlichen Kälber vernachlässigen oder sie im Extremfall sogar aktiv töten. Die Bundestierärztekammer weist darauf hin, dass sowohl die systematische Vernachlässigung auch das Töten ohne vernünftigen Grund (und wirtschaftliche Ineffizienz ist kein vernünftiger Grund) nicht nur unmoralisch ist, sondern auch einen Straftatbestand darstellt. (BTK 6.2015)
Stellungnahme der BTK

Flugunfähigmachen  von Vögeln

Flugunfähig gehaltene Vögel verschiedener Arten trugen in der Vergangenheit und tragen auch heute wesentlich zur Erhaltungszucht bedrohter Arten, auch bei Auswilderungs- bzw. Wiederansiedlungsprogrammen bei. So haben zum Beispiel bei Schneekranich oder Moorente die Nachkommen flugunfähiger Elterntiere aus Zoos zur Erhaltung der Art im Freiland beigetragen. Gleichzeitig ist das Flugunfähigmachen von Vögeln, welches zur Haltung von ca. 2 % der Arten in Zoos notwendig scheint, aus Tierschutzsicht durchaus problematisch. Diesem Widerspruch nimmt sich der Arbeitskreis Zirkus und Zoo der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) in seinem neuen Merkblatt an. (TVT 2015)
Das Merkblatt finden Sie auf der Webseite der TVT

Bundestierärztekammer zur Anbindehaltung bei Rindern

19.05.2015: Trotz massiver Kritik des Hessischen Bauernverbandes bleibt die Bundestierärztekammer bei ihrer Forderung, die Anbindehaltung von Rindern mit einer angemessenen Übergangsfrist zu verbieten. Die Anschuldigung des Präsidenten des Hessischen Bauernverbandes, die Bundestierärztekammer würde mit ihrer Position „einen massiven Angriff auf die hessischen Milchviehbetriebe und die dahinterstehenden Familien“ betreiben, ist für Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer, nicht nachvollziehbar. Die PM weiterlesen

23.04.2015: Die Bundestierärztekammer (BTK) befürwortet grundsätzlich die Laufstallhaltung für Rinder. Anbindehaltung ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht mehr zeitgemäß, sie wird auch nur noch von Kleinbetrieben in schon länger bestehenden Ställen praktiziert. Nach den Erfahrungen der BTK werden bei der Planung von Um - und Neubauten bereits seit längerem keine Anbindehaltungen, sondern nur noch Laufstallhaltungen angemeldet. Diese Entwicklung wird ausdrücklich begrüßt und sollte weiterhin unterstützt werden. Die BTK hält einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung für erforderlich. Die PM weiterlesen

Tierschutz beim Transport endet nicht an den EU-Außengrenzen

Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 23.04.2015 (C-434/13). Einhaltung von Zeitabständen für Tränken und Füttern sowie Beförderungs- und Ruhezeiten müssen auch außerhalb der EU sichergestellt werden  Der im Unionsrecht vorgesehene Schutz von Tieren beim Transport endet nicht an den Außengrenzen der Union. Die Anforderungen an die Zeitabstände für das Füttern und Tränken sowie an die Beförderungs- und Ruhezeiten gelten auch für den Teil der Beförderung, der außerhalb der Union stattfindet. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
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Bayerische Schlachthöfe: untragbare Bedingungen

Bei der Schlachtung von Tieren herrschen untragbare Bedingungen – darauf haben wir in den vergangenen Jahren wiederholt hingewiesen. Eine Anfang des Jahres veröffentlichte Doktorarbeit von Tanya Reymann bestätigt diese Einschätzung noch einmal deutlich. Im Rahmen der Studie wurden 20 zufällig ausgewählte bayrische Schlachthöfe kontrolliert, in denen hauptsächlich Schweine und Rinder geschlachtet wurden. Sie dokumentiert erschreckende Zustände: Es wurden viele gravierende Mängel und massive Verstöße festgestellt, die über den unweigerlichen Tod im Schlachthof hinaus direkt zu vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere führten.

(Foto: Jai79 auf Pixabay)

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Reptilienhalter brauchen mehr Sachkunde

Kritik zu den Haltungsbedingungen von Reptilien in Privathand durch neue Studie der Uni Leipzig bestätigt.

Die hessische Landestierschutzbeauftragte Frau Dr. Madeleine Martin macht auf die Veröffentlichung einer Studie der Universität Leipzig aufmerksam, bei der die Haltungsbedingungen häufig gehaltener Reptilienspezies in Deutschland untersucht wurden. Für die Untersuchung von Dr. Michael Pees et al. wurden deutschlandweit in Fachkliniken und bei Fachtierärzten Reptilienhalter zu den Haltungsbedingungen ihrer Tiere befragt.

(Foto: Francesco Ungaro | Pexels)

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