Tierinfo

Wissenswertes rund um das Tier und dessen Haltung

Aktuell

Neue Katzenschutzverordnung in Hamburg ab 01.01.2026

(Peng Louis/Pexels)

(26.02.2025) Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz informiert über die neue Katzenschutzverordnung:

Was ist die Katzenschutzverordnung?

In Hamburg gibt es viele freilebende Katzen, die in einer Vielzahl von Katzenkolonien leben. Durch Revierkämpfe und Futtermangel kommt es zu verschiedenen Krankheiten und Leiden bei den Tieren. Um dieses Tierleid zu bekämpfen, muss die Anzahl der freilebenden Katzen abnehmen. Die seit vielen Jahren durch den Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) durchgeführten und durch die Freie und Hansestadt Hamburg finanziell unterstützten Kastrationen freilebender Katzen werden als Ergänzung zur Katzenschutzverordnung fortgeführt. Die Vermehrung der freilebenden Katzen wird jedoch durch "Freigänger" - Hauskatzen, die draußen freilaufen - aufrechterhalten.

Um die unkontrollierte Vermehrung und das daraus entstehenden Leid freilebender Katzen zu stoppen, wurden Regeln für "Freigänger" in einer Katzenschutzverordnung für Hamburg festgelegt.

Die gesamte Katzenschutzverordnung zum Nachlesen finden Sie hier (Seite 141 und 142 im Dokument): https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2661.pdf

Was bedeutet das für mich als Katzenhalter:in?

Wenn Sie als Haltungsperson Ihrer Katze ab dem 1. Januar 2026 Freigang gewähren möchten, müssen Sie Ihr Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren.

1. Kennzeichnung und Registrierung

Um freilaufende Katzen sicher von freilebenden zu unterscheiden und einer Haltungsperson zuordnen zu können, müssen die Tiere mittels Mikrochip gekennzeichnet werden. Das kann bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt durchgeführt werden. Für die Zuordnung ist eine Registrierung bei einer anerkannten Registrierstelle nötig. Die anerkannten Registerstellen werden zeitnah an dieser Stelle veröffentlicht. Wer bereits bei "Tasso-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V." oder "Findefix - Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes" registriert ist, muss sich später nicht erneut registrieren.

Bei der Registrierung ist die Angabe einiger Daten notwendig. Diese werden nur im notwendigen Rahmen verwendet.

Die Vorgaben sind nur für Katzen mit Freigang vorgeschrieben. Auch bei einer reinen Wohnungskatze ist eine Kennzeichnung und Registrierung sinnvoll. Ihr Tier kann durch ein offenes Fenster oder die Tür entwischen. Wenn Ihr Tier gefunden wird, kann es dank einer Registrierung schneller zu Ihnen zurückgelangen.

2. Kastration

Wenn Ihre Katze Freigang haben soll, ist es notwendig, dass Sie Ihr Tier vorher bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastrieren lassen.

Auf der Seite der FHH finden Sie diesen Text und am Ende eine FAQ zu allen Fragen und Antworten.

Tierärzt:innen sind keine Abzocker

BTK(28.04.2022) Bundestierärztekammer betont hohes Engagement des Berufsstands

(BTK/Berlin) – In der Geschäftsstelle der Bundestierärztekammer (BTK) gehen häufig Beschwerden von Tierhalter:innen über Tierarztrechnungen ein. Die Tierarztkosten seien viel zu hoch, überhaupt nicht nachvollziehbar und Tierärzt:innen absolute Abzocker. Die BTK möchte den „Tag der Tierärzte“ am
30. April gern dazu nutzen, zu diesen Aussagen Stellung zu nehmen und allen Kolleg:innen einen Dank auszusprechen, für die wundervolle Arbeit, die sie jeden Tag leisten. Denn es ist nicht einfach, die hohen Ansprüche der Tierhalter:innen an Qualität und Öffnungszeiten zu erfüllen und trotzdem ein angemessenes Einkommen zu erzielen.

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Impfen für Afrika

Sie möchten Ihr Tier vor gefährlichen Infektionskrankheiten hier in Deutschland schützen und damit gleichzeitig einen wertvollen (sowie kostenlosen!) Beitrag zur Hilfe von Menschen und Tieren in Afrika leisten? Willkommen bei Impfen für Afrika.

Es ist so leicht, Gutes zu tun - machen Sie mit und retten Sie Leben!

Impfen für Afrika ist ein Aktionstag, zu dem Tierärzte ohne Grenzen e.V. seit 2004 alle Tierärzte und Tierhalter aufruft. Immer an einem bestimmten Tag im Mai wurde die Hälfte der Impfeinnahmen von den teilnehmenden Tierärzten gespendet. Seit 2021 gibt es zwei Aktionswochen, dieses Jahr sind es: vom 19.05. - 25.05. und im Herbst vom 22.09. - 28.09...

Tierärzte ohne Grenzen e.V. ist eine Organisation für Entwicklungszusammenarbeit, unter dem Motto "Wenn Tiere Leben bedeuten" engagieren sich Tierärzte für Menschen in Afrika, die von der Nutztierhaltung leben. Rinder, Schafe, Ziegen, Kamele und Hühner geben ihnen, was sie zum Leben brauchen, Tierärzte ohne Grenzen e.V. hilft den Menschen ihre Lebensgrundlage zu erhalten.

Mit Ihrer Teilnahme unterstützen Sie Tierärzte ohne Grenzen bei der Tollwutimpfung von Hunden in Kenia und Uganda. Diese Impfungen kommen Menschen und Tieren zugute, die in abgelegenen Gebieten leben und kaum Zugang zu medizinischen und veterinärmedizinischen Dienstleistungen haben.

Hier finden Sie die teilnehmenden Praxen

(KaWoy)

Tödliche Hitzefalle - das Auto als Backofen

Tiere im heißen Auto im SommerSchon bei moderaten Außentemperaturen von „nur“ 20 Grad steigt in einem geschlossenen Auto die Innentemperatur schnell auf über 40 Grad bis 70 Grad, das sind tödliche Temperaturen für ein Lebewesen. Bereits eine viertel Stunde in einem geschlossenen Wagen unter praller Sonne ist lebensgefährlich, ein offener Fensterspalt ist für den notwendigen Wärme- und Luftaustausch unzureichend. Daher sollten weder Hunde noch Kleinkinder auch nur für wenige Minuten allein im Auto in der Sonne gelassen werden. (Und ein im Schatten abgestellter Wagen kann durch die Sonnenwanderung unerwartet schnell in der Sonne stehen!) Der Körper heizt sich auf, die Regulationsmechanismen versagen, die durch die Hitze zugeführte Energie kann nicht ausreichend wieder abgeführt werden, es kommt zum Hitzschlag, der Hirnschäden oder den Tod verursachen kann. Im Gegensatz zum Menschen können Hunde nicht am Körper schwitzen, denn sie haben nur unter den Pfotenballen Schweißdrüsen. Sie können die Körpertemperatur nur z.T. über verstärktes Hecheln abgeben, besonders kurzköpfige Rassen (z.B. Möpse, Bulldoggen) mit den verkleinerten und deformierten Atemwegen der Nase sind daher besonders empfindlich für einen Hitzekollaps.

Hunde mit Symptomen der Hyperthermie (starkes Hecheln, Lethargie, Unruhe, Appetitlosigkeit, Durst, dunkle Zunge, Herzrasen, Fieber, Erbrechen, Durchfall, Torkeln) müssen sofort in den Schatten gebracht und vorsichtig abgekühlt werden. Benutzen Sie dafür feuchte Tücher und bieten Sie (kein eiskaltes) Wasser zum Trinken an. Ein Hitzekokllaps ist immer ein Notfall, bringen Sie den Hund so schnell wie möglich zum nächsten Tierarzt.

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Tödliche Gefahr für Igel: Dt. Tierschutzbund warnt vor Mährrobotern

Igel im GartenZum Beginn der Gartensaison warnt der Deutsche Tierschutzbund vor dem Einsatz von Mährobotern. Igel, die nach dem Winterschlaf auf Nahrungssuche unterwegs sind, werden von den Geräten häufig überrollt, weil sie sich bei Gefahr zusammenkugeln, statt zu fliehen. Tierheime und Auffangstationen nehmen deshalb ab Frühjahr vermehrt Igel auf, die unter die Messer der Roboter geraten sind. Die Tiere sind meist schwer verletzt und nicht selten müssen sie von ihrem Leiden erlöst werden. Der Tierschutzbund rät dazu, die Roboter gar nicht erst zu benutzen und den eigenen Garten naturnah zu belassen. In jedem Fall sollten die Geräte nie unbeaufsichtigt und keinesfalls am Abend oder nachts laufen, wenn Igel auf Wanderschaft sind.

(Copyright:  Deutscher Tierschutzbund e.V. / Erhardt)

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„Süße Ware, schneller Tod“ – Bundesweite Kampagne gegen den illegalen Welpenhandel

Welpe(21.05.2021) Seit Beginn der Coronapandemie nehmen der illegale Welpenhandel und das Welpensterben dramatische Ausmaße an. Jetzt schlagen deutsche Tierschutzvereine und Tierheime gemeinsam Alarm! Mehr als 60 Tierschutzpartner kämpfen als Teil der neuen bundesweiten Tierschutzkampagne „Süße Ware, schneller Tod: Welpenhandel stoppen!“, initiiert vom Hamburger Tierschutzvereins von 1841 e. V. (HTV), gegen die Welpenmafia. Bundesweit geraten Tierschutzkolleg*innen an ihre finanziellen, kapazitiven und emotionalen Grenzen – nun setzen sich die im Deutschen Tierschutzbund organsierten Vereine und Landestierschutzverbände mit weiteren Tierschutzpartnern zur Wehr. Auf Initiative des HTV wurde die Kampagne „Süße Ware, schneller Tod: Welpenhandel stoppen!“ ins Leben gerufen. Das Ziel: die Bevölkerung für das Leid der Welpen und ihrer Eltern sensibilisieren.

(Foto: Hamburger Tierschutzverein)

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Qualvolle Tiertransporte in Drittländer endlich stoppen!

Foto: Artem Beliaikin from Pexels

Die Bundestierärztekammer (BTK) fordert Tierschutz bei Transporten. Berichte über eklatante Missstände bei Tiertransporten in Länder außerhalb der EU haben bereits 2017 die Öffentlichkeit erschüttert. „Es müssen unverzüglich durchgreifende Maßnahmen, die nachhaltig für die Abstellung der Mängel sorgen, ergriffen werden“, so Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), damals. Er forderte die EU, die Bundesregierung und die Länder auf, unverzüglich die Abfertigung von Tiertransporten in Drittländer bis auf weiteres zu untersagen.

 

www.zdf.de/dokumentation/37-grad/37-tiertransport-grenzenlos-102.html

Die aktuelle Reportage „Tiertransport grenzenlos – Leder für Deutschland“ aus der ZDF-Reihe „37°“ thematisiert jetzt erneut die Missstände auf den Transportrouten: z.T. tagelange Wartezeiten in sengender Hitze ohne angemessene Versorgung der Tiere an den Außengrenzen der EU und tierschutzwidrige Transport- und Schlachtbedingungen in den Zielländern. An der katastrophalen Situation hat sich seit der Berichterstattung von 2017 trotz zahlreicher Debatten nichts geändert.

Die BTK fordert:

  • Die Abfertigung von Tiertransporten nur dann zu erlauben, wenn vor dem ersten Transport auf einer Route durch eine unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden,
  • die unbedingte Einhaltung der im Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport festgelegten Anforderungen,
  • eine zügige Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt und, sofern Warte-zeiten in Einzelfällen unvermeidlich sein sollten, ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten in geeigneten und von den zuständigen Behörden zu kontrollierenden Unterbringungen,
  • Transportzeiten grundsätzlich so kurz wie möglich zu halten und Schlachttiere so nah wie möglich am Ort der Erzeugung zu schlachten. Der Transport von lebenden Tieren sollte, wo immer möglich, durch den Transport von Schlachtkörpern bzw. tierischen Erzeugnissen ersetzt werden.

Pressemeldung der BTK (Bundestierärztekammer) vom 19.02.2020

(Foto: Artem Beliaikin from Pexels)

Das ist doch krank! – „umdenken-tierzuliebe“

Qualzuchten Tierleid Dr. Heidemarie Ratsch Tierärztekammer BerlinPlakatkampagne der Tierärztekammer Berlin gegen Qualzuchten

Berlin, 6. November 2019 – Mit ihrem aktuellen Kampagnenslogan „Das ist doch krank!“ möchte die Berliner Tierärztekammer den Trend zum unbedachten Tierkauf stoppen und potenzielle Käufer sensibilisieren. Seit dem 1. November sind in Berlin auf Bussen, in U-Bahnen und in Plakatvitrinen in U-Bahnhöfen Plakate gegen Qualzucht veröffentlicht, auf denen Tierärztinnen und Tierärzte Stellung beziehen. „Der Hang zum Besonderen darf nicht auf die Kosten der Tiergesundheit gehen“, mahnt die Präsidentin der Tierärztekammer Berlin, Dr. Heidemarie Ratsch. Auch solle jede Nutzung von Defektzuchten in der Öffentlichkeit durch Werbung oder in Filmen unterlassen werden, um den Erwerb solcher Tiere nicht zusätzlich anzureizen.

Neben Dr. Ratsch referierten bei der gestrigen Pressekonferenz zur Plakatkampagne noch vier weitere Experten zum Thema. Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), berichtet über die wichtige Aufklärungsarbeit der BTK-Arbeitsgruppe „Qualzuchten“, der auch vier weitere große veterinärmedizinische Verbände angehören. Aktuell wurde ein neuer Flyer erstellt, um zukünftige Tierhalter über verschiedene Qualzuchtmerkmale bei Katzen zu informieren.

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Nicht süß, sondern gequält!

Perserkatze QualzuchtDie Bundestierärztekammer (BTK) hat den neuen Flyer „Kulleraugen und Faltohren: Nicht süß, sondern gequält!" in Zusammenarbeit mit fünf weiteren großen veterinärmedizinischen Verbänden erstellt, um zukünftige Tierhalter über verschiedene Qualzuchtmerkmale bei Katzen aufzuklären. Es ist nicht „normal" wenn das Tier haarlos ist, gefaltete Ohren, keinen Schwanz oder dackelkurze Beine hat! Leider wissen viele Menschen nicht, dass ein scheinbar niedliches Aussehen mit dem Leid der Tiere erzüchtet wurde.

Die Broschüre informiert über Eigenschaften, die bei Qualzuchten häufig vorkommen und bietet den Tierhaltern eine praktische Checkliste, die sie vor dem Kauf eines Tieres durchgehen können.

(Foto: cromaconceptovisual | Pixabay)

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West-Nil-Virus in Hamburg nachgewiesen

Bei einer Ende September 2019 in Altona gefundene toten Heckenbraunelle ist das tropische West-Nil-Virus (WNV) nachgewiesen worden. Dieses Virus, das zuerst in Zentralafrika entdeckt wurde, breitet sich - unterstützt durch den Klimawandel - zunehmend nach Norden aus. In Deutschland wurde das WNV im August 2018 bei einem Bergkauz aus Halle a.d.Saale entdeckt, im weiteren Verlauf des Jahres 2018 beliefen sich die amtlich festgestellten Infektionen auf 12 Vögel und 2 Pferde. Das FLI bestätigt für 2019 seit Juli insgesamt 13 Fälle, davon 1 Reitpony und 12 verschiedene Wildvögel. Man vermutet, dass das WNV in heimischen Mückenarten überwintert hat und vermutlich noch mehr Fälle dazukommen werden. Auffallend war, dass vor dem ersten WNV-Fall (2018 und 2019) vermehrt das verwandte Usuntu-Virus bei Wildvögeln nachgewiesen wurde und es in manchen Regionen zu gehäuften Todesfällen besonders von Amseln kam.

(Foto: Егор Камелев | Pixabay)

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Tierärztinnen und Tierärzte am digitalen Pranger

Benutzerportale, die für die Bewertung von Dienstleistungen und auch medizinischen Einrichtungen konzipiert wurden, werden zunehmend missbraucht, indem statt sachlichen Argumenten und Beurteilungen nicht-substanzielle Anschuldigungen vorgebracht werden, die immer häufiger sogar in Gewaltandrohungen gegen Betroffene gipfeln. Durch einfache Vervielfältigung in sozialen Netzwerken entwickeln sich innerhalb kürzester Zeit sogenannte „Shitstorms“.

(Foto: Pixelkult auf Pixabay)

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Unterschätzte Behandlungskosten – Wie soll ich das nur bezahlen?

Die Bundestierärztekammer (BTK) empfiehlt Besitzern von Klein-/Heimtieren eine Tierkrankenversicherung abzuschließen. Präsident der BTK und Kleintierpraktiker, Dr. Uwe Tiedemann, sieht in der Optimierung von Versorgungsleistungen einen engen Zusammenhang mit steigenden Kosten für die Tierhalter. „In meinem Praxisalltag habe ich schon das eine oder andere unangenehme Gespräch mit Tierbesitzern führen müssen, weil sie von den bevorstehenden Kosten für eine nötige Operation ihres Hundes völlig überrascht waren", erzählt Dr. Tiedemann.

Eine Versicherung ist von Vorteil, da unvorhersehbare Ereignisse wie z. B. ein Unfall oder eine langwierige Erkrankung Tierhalter vor eine große finanzielle Herausforderung stellen können und so die tierärztliche Versorgung gewährleistet ist. Für die Auswahl einer passenden Tierkrankenversicherung sollte man sich Zeit nehmen, denn natürlich ist das eine sehr individuelle Angelegenheit und die Versicherungen unterscheiden sich oft sehr stark in ihren Leistungsumfängen. Tierärzte beraten unsichere Tierhalter gern und helfen, eine geeignete Lösung für das jeweilige Tier zu finden. Denn Faktoren wie Alter, Rasse, Vorerkrankungen und Haltung spielen eine wichtige Rolle dabei, den passenden Versicherungsschutz zu finden.

Was sollte im Versicherungsschutz enthalten sein?

  • freie Tierarztwahl
  • Therapiefreiheit des Tierarztes
  • Durchführung von regelmäßigen Prophylaxemaßnahmen wie Impfungen, Geriatrie Screening und Gesundheitschecks
  • Operationen und deren Nachsorge
  • Kostenübernahme bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), damit z. B. auch Notfälle und Unfälle abgedeckt sind
  • es sollte transparent sein, welche Leistungen und Kriterien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (z. B. Altersgrenze, Erbkrankheiten, chronische Krankheiten, Naturheilverfahren, Operationen)

(BTK 8.8.2019)

Vorsicht vor Fälschungen von Tierarzneimitteln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert (8.2019): Bisher waren Fälschungen im Bereich Tierarzneimittel - anders als bei Humanarzneimitteln - sehr selten. Jetzt kommt es auch bei Tierarzneimitteln gelegentlich zu Meldungen über gefälschte Produkte auf dem Markt. Diese werden in der Regel über das Internet veräußert.

Es ist oft nicht einfach, als Laie Fälschungen zu erkennen, da sie dem Originalpräparat häufig täuschend ähnlich sehen. Fälschungen können anders zusammengesetzt sein als das Originalprodukt, z. B. zu wenig oder keinen Wirkstoff enthalten und somit unwirksam sein. Misstrauisch sollte man werden, wenn die Verpackung und/oder das Arzneimittel anders aussehen als beim bekannten Original. So kann z. B. die Beschriftung nicht in deutscher Sprache sein, die Verpackung kann ungewöhnliche Aufkleber tragen oder das Produkt wird ohne Umverpackung veräußert. Bei verdächtig günstiger Ware oder dubiosen Internetadressen sollte man von einem Kauf lieber Abstand nehmen, da es sich um eine Fälschung handeln könnte.

Tierarzneimittel, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind, dürfen nicht ohne Vorlage eines vom Tierarzt ausgestellten Rezeptes über das Internet gekauft werden, auch wenn sie z. B. durch eine niederländische Webseite angeboten werden! Auch apothekenpflichtige Tierarzneimittel dürfen im Internet nur über zertifizierte Internetapotheken bezogen werden.

Um den Kauf von Fälschungen zu vermeiden, empfiehlt das BVL, Tierarzneimittel nur direkt beim behandelnden Tierarzt, in der Apotheke oder über eine zertifizierte Online-Apotheke zu beziehen. Wenn Sie ein Tierarzneimittel erhalten haben, bei dem Sie glauben, dass es sich um eine Fälschung handelt, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Firma oder die zuständige Landesbehörde. Bei der Suche nach den richtigen Kontaktdaten kann Ihnen das BVL unter folgender E-Mail-Adresse weiterhelfen: 317@bvl.bund.de

Video: Gefälschte Tierarzneimittel

Tierärztliche Verbände fordern Zulassungspflicht für Betäubungsgeräte

ZUlassungspflicht Betäubungsgeräte FerkelkastrationUnsicherheit bei Schlachthöfen: Nur noch vier Monate Zeit für Anschaffung und Nachrüstung elektrischer Betäubungsgeräte und -anlagen. Unklar ist, ob die derzeit auf dem Markt angebotenen Geräte für tierschutzkonforme Betäubung geeignet sind, da keine Bauartzulassung mit Funktionsprüfung erfolgt. Tierärztliche Verbände fordern deshalb eine entsprechende Zulassungspflicht.

Das Thema Elektrobetäubung von Schweinen im Rahmen der Schlachtung führt regelmäßig zu Schlagzeilen. Nicht nur von Journalisten, sondern auch bei wissenschaftlichen Untersuchungen und amtlichen Kontrollen werden dabei inakzeptabel hohe Quoten an schlecht betäubten Schweinen festgestellt.

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Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig

Image by Colleen McGarry from PixabayPressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.06.2019
Das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen ist für sich genommen kein vernünftiger Grund i.S.v. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierschG) für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien. Da voraussichtlich in Kürze Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen werden, beruht eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bis dahin aber noch auf einem vernünftigen Grund. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

(Foto: Colleen McGarry auf Pixabay)

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Anleinpflicht in Wäldern, Naturschutzgebieten, geschützten Biotopen und Landschaftsschutzgebieten beachten!

Das bestehende Anleingebot gilt in Wäldern, Naturschutzgebieten, geschützten Biotopen sowie in Landschaftsschutzgebieten. Die Anleinpflichten bestehen in den o.g. Gebieten auch für diejenigen Personen, die Inhaber einer Befreiung von der Anleinpflicht nach dem Hundegesetz sind. Vielfach führt die Missachtung der Leinenpflicht durch Hundehalterinnen und -halter zum Tod von Rehen.

Bei Verstößen gegen Anleingebote in diesen Gebieten handeln Hundehalterinnen und Hundehalter ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen. In schwerwiegenden Fällen kann das Reißen von Wildtieren durch einen nicht ausreichend beaufsichtigten Hund auch als Straftat nach dem Tierschutzgesetz geahndet werden. Das Hundegesetz sieht zudem die Möglichkeit der Untersagung der Hundehaltung bei mehrfachen oder einem groben Verstoß gegen das Hundegesetz vor.

Insbesondere in der bald bevorstehenden Setzzeit der Rehkitze sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter gehalten, die Anleinvorschriften für die Wälder und Schutzgebiete genau zu beachten. (20.05.2019)

Rohmilch: Freund oder Feind?

Die Föderation der Tierärzte Europas (FVE) ist besorgt über einen wachsenden Trend zum Konsum von Rohmilch von Kühen, Ziegen, Schafen oder anderen Tieren in einigen Ländern Europas, ohne Risikokommunikationsstrategie für die Verbraucher. Im Zusammenhang mit dem Grundsatz "Vorbeugen ist besser als heilen" hat die FVE sich mit einer Pressemeldung dahingehend geäußert, dass die Pasteurisierung der Milch wichtig ist, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. (25.09.14) Hier ist die Pressemeldung