Vet.med Infos

Aktuelle Informationen für Tierärzte und TFA

EU-Datenschutzgrundverordnung

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Ab 25.05.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch für Tierarztpraxen. Hier finden Sie Informationen und Mustervorlagen für die Anwendung in Tierarztpraxen bzw. können überprüfen, ob Ihre durchgeführten Maßnahmen ausreichend sind.

Am 31.03.2018 hat die Tierärztekammer in einer Fortbildungsveranstaltung zur DSGVO informiert. Die Juristin und Geschäftsführerin der TK Hamburg Anja Schaade hielt einen Vortrag zum Thema "DSGVO in der Tierarztpraxis": Vortragsmanuskript als PDF

Die Bundestierärztekammer stellt auf ihrer Webseite Mustervorlagen zur Verfügung, welche Sie an Ihre eigenen Gegebenheiten anpassen können:
Mustervorlagen Bundestierärztekammer
Bitte lesen dazu unbedingt auch den Begleitartikel, der in der Juniausgabe des Dt. Tierärzteblattes veröffentlicht wird, hier aber schon vorher online zu lesen ist: Begleitartikel als PDF

Die Bayerische Landestierärztekammer stellt auch Musterdateien zur Verfügung: Mustervorlagen Bayerische Landestierärztekammer

Weitere sehr gute Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA), z.B.:
- Anforderungen der DSGVO für Arztpraxen
- Muster eines Verzeichnisses Verarbeitungtätigkeiten Arztpraxen
- Beispiel eines Mustervertrages zur Auftragsdatenverabeitung

(Foto K. Woytalewicz)