Die Tierärztekammer Hamburg
Wofür steht die Tierärztekammer?
Kammerbeitrag
Kammerbeitrag
Die Kammerversammlung vom 20.11.2024 hat folgende Beitragssätze pro Kalenderjahr für die verschiedenen Mitgliedsgruppen (§ 2 Beitragsordnung) ab 2025 beschlossen:
Gruppe 1: 290€ |
Niedergelassene Tierärzte*innen und Personen mit Weisungsbefugnis (Geschäftsstellenleiter*innen, Niederlassungsleiter*innen); in Dienst oder Arbeitsverhältnissen tierärztlich tätige Personen, soweit sie neben einer solchen Tätigkeit als niedergelassener Tierärzte*in oder auf andere Weise selbständig tierärztlich tätig sind; Tierärzte*innen, die als Vertreter*innen oder als freie Mitarbeiter*innen in Tierarztpraxen tätig sind. |
Gruppe 2: 250€ |
Beamte*innen und angestellte Tierärzte*innen |
Gruppe 3: 200€ |
Angestellte unter 20h pro Woche, Rentner*innen mit unter 20h pro Woche, Elternzeit mit Elterngeld |
Gruppe 4: 60€ |
Personen ohne oder mit sehr geringen Einkommen: Elternzeit ohne Einkommen, Rentner*in unter 10h pro Woche, Doktoranden, Hospitanten, ALG II Bezug, Einkommen unter 6.000€ pro Jahr |
Zweitmitgliedschaft: |
50 % der eigentlichen Beitragsgruppe oder beitragsfrei bei einer Tätigkeit unter 10h pro Woche |
Notdienstbeitrag: 55€ |
1x pro Praxis fällig für Gruppe 1 |
Die Kammermitglieder sind verpflichtet, binnen eines Monats nach Beginn ihrer Beitragspflicht der Tierärztekammer schriftlich mitzuteilen, welche Tätigkeitsmerkmale der Beitragsordnung auf sie zutreffen.
Der gesamte Jahresbeitrag ist bis spätestens zum 31. März des Kalenderjahres zu zahlen, die Aufforderung zur Beitragszahlung erfolgt im Deutschen Tierärzteblatt, die Veröffentlichung dient zugleich als Beitragsnachweis. Es gibt keine besonderen Zahlungsaufforderungen bzw. -bestätigungen.
Das Formular mit der Erlaubnis zum Gebühreneinzug per Lastschrift / SEPA können Sie hier herunterladen: SEPA-Formular