Tierinfo

Wissenswertes rund um das Tier und dessen Haltung

Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU)

A) REISEN INNERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION (EU)

Die rechtliche Grundlage für die erleichterten Reisebedingungen für Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) ist die Verordnung der Europäischen Kommission von 2013: VO (EU)  576/2013.

 
 
 
 
 
  • Voraussetzung für die Einreise mit eigenen Hunden, Katzen oder Frettchen in andere EU-Länder sind der EU-Heimtierpass, eine gültige Tollwutschutzimpfung und die Kennzeichnung der Tiere durch einen Mikrochip.
  • Eine Kennzeichnung mittels Tätowierung wird seit Ablauf der Übergangszeit am 3. Juli 2011 nicht mehr anerkannt, es sei denn diese wurde schon vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen und ist eindeutig lesbar. Ausgestellt werden darf der EU-Heimtierpass nur vom niedergelassenen Tierarzt. Wichtig ist, dass der Heimtierausweis vollständig ausgefüllt ist und dass die Kennzeichnung (vor oder gleichzeitig) mit der gültigen Tollwutschutzimpfung erfolgte.
  • Gegen Tollwut können Welpen frühestens ab einem Alter von 12 Wochen geimpft werden. Diese erste Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt werden. Der Gültigkeitszeitraum, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt und der vom Tierarzt in den Heimtierausweis eingetragen wird, darf nicht überschritten sein. Bei der Ein- und Durchreise von Welpen gestattet die Bundesrepublik Deutschland keine Ausnahmen mehr, für Welpen gelten jetzt die gleichen Bedingungen wie für erwachsene Tiere, d.h. ein Welpe kann daher frühestens mit 15 Wochen in die BRD eingeführt werden. (12 Wochen + 21 Tage)
    (Das gilt ebenfalls für: Belgien, Frankreich, Groß Britannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweden - diese Info ohne Gewähr. EU-Gesetzgebung zu Jungtieren und Übersicht über die Regelung der einzelnen Länder
  • Wenn Sie auf Ihrer Reise in ein anderes EU-Mitgliedsland einen noch nicht gültig gegen Tollwut geimpften Welpen mitnehmen möchten, informieren Sie sich vorher unbedingt bei Ihrem zuständigen Veterinäramt bzw. der jeweiligen Botschaft, ob Ihr Reiseland hierfür Ausnahmeregelungen vorgesehen hat!
  • Die bisherigen EU-Sonderregelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen ins Vereinigte Königreich (Großbritannien + Nordirland), nach Irland, Schweden und Malta sind Ende 2011 ausgelaufen. Ab 01.01.2012 braucht der Reisende mit Hund, Katze bzw. Frettchen wie bei den anderen EU-Ländern nur noch eine gültige Tollwutimpfung vorzulegen, der Nachweis eines Tollwuttiters entfällt. Auch die Durchführung einer Zeckenbehandlung wird nicht mehr verlangt.
  • Für die Echinococcus-freien Länder Großbritannien, Nordirland, Irland, Malta, Finnland und dem "Drittland" Norwegen (kein EU-Mitglied) ist eine Bandwurmbehandlung weiterhin vor der Einreise vorgeschrieben. Die Behandlung ist frühestens 120 Stunden (5 Tage) und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt Ihrer geplanten Einreise von einem Tierarzt vorzunehmen. Die Behandlung ist von diesem Tierarzt in der entsprechenden Rubrik des Heimtierausweises mit Angabe der Uhrzeit zu bescheinigen.
  • Die erleichterten Reisebestimmungen der Verordnung VO (EU)  576/2013 gelten nur für Tiere, die ihre Eigentümer oder deren Beauftragten begleiten und nicht dazu bestimmt sind Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein. Die Verordnung gilt also nicht für "Flugpaten" und gewerblichen Tiertransport.
    (s. Art. 3 (a) der VO 576/2013).
  • [Foto: S. Hermann & F. Richter |Pixabay]

Reisen mit bestimmten Hunderassen

Bitte informieren Sie sich vor der Reise über die jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes speziell zu den dort verbotenen Hunderassen.

Frankreich definiert seit dem 08. Juni 2008 Hunde der 1. und 2. Kategorie. Hunde der 1. Kategorie sind verboten, ihre Einfuhr (und Transit) gilt als Straftat. Dazu gehören Hunde, die den Rassetypen Am. Staffordshire Terrier (Pittbull), Mastiff (Boerbull) bzw. Typ Tosa entsprechen und in keinem offiziellen Stammbuch geführt werden. Reinrassige Hunde dieser Rassetypen sind erlaubt, sofern sie in einem offiziellem Stammbuch eingetragen sind. Sie werden als Kategorie 2 geführt: American Staffordshire/Pittbull, Tosa, Rottweiler und ähnliche Hunde. Die Regelungen für Hunde der 2. Kategorie wurden inzwischen dermaßen verschärft, dass eine Mitnahme zwecks Urlaubsreise sich nicht lohnt.
Hunde der Rassen Dobermann, deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund zu einer der Kategorien gehört, brauchen Sie eine Bescheinigung eines deutschen Tierarztes. Fehlende oder nicht wahrheitsgemäße Bescheinigungen werden strafrechtlich verfolgt und der Hund beschlagnahmt.
Dazu die Hinweise der französischen Botschaft und eine PDF mit den genauen Kategoriebeschreibungen.

Seit dem 01. Juli 2010 gelten z.B. auch in Dänemark 13 Hunderassen als gefährlich und ihre Haltung, Zucht und Einfuhr sind verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Diese Verbote und Restriktionen gelten auch für Touristen, die mit ihren Hunden einreisen. In den ersten Jahren griffen die Behörden in Dänemark streng durch, bis zu Tötungen von Hunden! Seit 01.Juli 2014 ist aber das Hundegesetz deutlich entschärft, außerdem wurde das Gesetz von 1872 abgeschafft, dass einen Grundstückeigentümer befugte, frei laufende Hunde zu erschießen. Lesen Sie dazu auch die gute Zusammenfassung bei Mit Hund und Kegel sowie die Erklärung des dänischen Außenministeriums: Die dänische Hundegesetzgebung

Wieder-, Einreise nach Deutschland mit bestimmten Hunderassen

Nach dem "Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz" vom 12.04.2001 ist die Einfuhr/Einreise mit Hunden der Rasse Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen sowie je nach Bundesland noch weiteren Hunderassen, nach Deutschland verboten.

Die Wiedereinreise mit seinem eigenen Hund einer gelisteten Rasse, einem Hund der also bereits in Deutschland gemeldet ist, ist jedoch erlaubt. (VO über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot).
Bitte führen Sie daher die entsprechenden Unterlagen mit sich.

Katharina Woytalewicz

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Diese Seiten werden regelmäßig überprüft und die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch kann die TK Hamburg keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich stets selber vor einer Urlaubsreise mit Hund bei den zuständigen Stellen (z.B. Veterinäramt, Konsulat), insbesondere auch bezüglich kurzfristiger Änderungen. (10.2019)