Tierinfo

Wissenswertes rund um das Tier und dessen Haltung

Hunde

Was Sie wissen sollten zur Hundehaltung

© Barbara J. Litza

Einen Hund zu halten und zu pflegen ist für viele Hamburgerinnen und Hamburger wichtig und bedeutet Natur und ein Stück Lebensqualität. Die Tierärztekammer Hamburg möchte Sie hiermit über die Haltung Ihres Hundes, über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Die Nachfrage bestimmt den Markt, daher appellieren die Hamburger Tierärzte an die Hundebesitzer: Kaufen Sie keine kupierten Hunde oder Hunde aus Qualzuchten, sondern verlangen Sie Hunde, die Sie mit wedelndem Schwanz begrüßen und ohne Atemprobleme laufen können!

Die Haltung von Hunden regelt das Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG). (Grundlage ist das SOG - Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung)

In der Öffentlichkeit sind freilaufende Hunde so zu beaufsichtigen, dass sie weder Menschen, noch Tiere oder Sachen gefährden. Die Hunde müssen ein Halsband mit Namen und Adresse des Halters tragen.

An die Leine müssen Hunde die:

  • in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern
  • bei öffentlichen Veranstaltungen jeder Art
  • in Einkaufszentren und Fußgängerzonen
  • wenn sie nicht zuverlässig gehorchen- wenn sie Menschen oder Tiere verfolgen oder anhaltend anbellen - wenn eine Hündin läufig ist
  • in öffentlichen Grün
  • und Erholungsanlagen. Die Aufsichtsperson muß in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu führen.

Hunde dürfen grundsätzlich nicht:

  • auf Kinderspielplätze
  • auf Rasenflächen, Wiesenflächen und Blumengärten  (Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen 26.8.75)

 

Was sind gefährliche Hunde laut dem Hamburger Hundegesetz?

Hunde, die:

  • Menschen oder Tiere gebissen haben
  • zum Hetzen oder Reißen anderer Tiere neigen
  • in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben, durch Zucht, Haltung oder Ausbildung erhöhte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen.
  • Hunde der folgenden Rassen (auch deren Mischlinge) werden als widerruflich gefährlich angesehen, sie können ihre Ungefährlichkeit durch einen Wesenstest belegen:
    Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espagñol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu.
  • Hunde der folgenden Rassen (und deren Mischlinge) werden als unwiderruflich gefährlich angesehen, deren Haltung ist in Hamburg verboten:
    American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.

Welche Konsequenzen ergeben sich für "gefährliche Hunde" und deren Halter?

  • gesicherte Haltung, so dass keine Menschen oder Tiere gefährdet werden können, das heisst grundsätzlicher Leinenzwang
  • max. 2 m lange Leine in der Öffentlichkeit, Maulkorbzwang, wenn der Hund Mensch oder Tier gebissen oder angegriffen hat


Die zuständige Behörde kann für bestimmte Personen das Halten eines Hundes beschränken oder ganz untersagen. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.

Hundesteuer und die Meldepflicht

Die Hundesteuer ist eine sogenannte Aufwandssteuer, die dem Haushalt unserer Hansestadt ohne Zweckbindung zufließt. Sie ist keine Kotbeseitigungsgebühr für die Stadtreinigung, die Beiträge (jährlich 90 € bzw. 600 € für einen "gefährlichen" Hund) würden dafür auch bei weitem nicht ausreichen.
Die Steuerpflicht beginnt, sobald Ihr Hund drei Monate alt geworden ist, bzw. mit Ablauf des Monats, in dem Sie Ihren Hund erworben haben. Innerhalb von 2 Wochen nach dem Kauf muss Ihr Tier beim Finanzamt angemeldet werden. Steuerermäßigungen werden für Züchter/Händler und Sozialhilfeempfänger auf Antrag gewährt.

Wie Sie Konflikten vorbeugen können

Die Hundeverordnung dient dem Schutz von Menschen vor Tieren, die bereits gefährlich geworden sind. Diese Eigenschaften sind durch Sie als Mensch beeinflußbar, damit liegt die Verantwortung für gefährliche Zwischenfälle grundsätzlich bei Ihnen als Hundehalter oder Halterin!

Sie können dafür sorgen, dass Sie oder Andere, die den Hund begleiten, ausführen oder beaufsichtigen das Tier jederzeit sicher beherrschen und auf sein Verhalten einwirken können, indem Sie Anzeichen offener oder gehemmter Aggression erkennen.Vermutlich haben Sie selbst schon Hunde gesehen, die auf Menschen und Tiere bedrohend wirken durch: z.B. anschleichen, direkten Blickkontakt, Haaresträuben, knurren, Zähne blecken, schieben, anrempeln, aufreiten, anspringen usw.

(Foto: © Barbara J. Litza)

Wie können Sie Aggressionen Ihres Hundes verhindern?

Durch eine frühzeitige Erziehung des Welpen und Junghundes! Ob ein Hund zur Haltung in der Großstadt geeignet ist oder zum Problemtier wird, hängt ganz entscheidend von seiner Jugendentwicklung ab. Die Erfahrungen, die ein Welpe vor allem in der 3. bis 15. Lebenswoche macht, wirken sich erheblich auf sein späteres Verhalten aus. Hat ein Welpe frühzeitig mit vielen Hunden aller Rassen und Größen Kontakt, dann wird er auch später anderen Hunden gegenüber verträglich sein. Wenn Ihr Welpe sehr früh viele fremde und unterschiedliche Menschen wie z. B. Kinder, Uniformierte, Jogger, Hutträger, Menschen im Rollstuhl, den Postboten(!) kennengelernt hat, wird er sich diesen gegenüber ebenso freundlich verhalten. Auch Kaninchen und Katzen wird Ihr Hund nicht jagen, wenn er sie früh wahrgenommen hat. Und denken Sie an öffentliche Verkehrsmittel, einen Welpen können Sie noch durch Hineinheben "überzeugen", eine ausgewachsenen Dogge lässt Sie womöglich künftig zum Fußgänger werden.

Prüfen Sie vor der Anschaffung Ihres Hundes seine Aufzucht, schon hier werden die Weichen für das ganze Hundeleben gestellt! Eine Welpenspielgruppe festigt die guten Beziehungen zu anderen Hunden und Menschen.

Was können Sie in Konfliktsituationen tun?

Grundvoraussetzung für die Vermeidung und Beherrschung von Konfliktsituationen ist die Unterordnungsbereitschaft des Hundes.

Lernen Sie es vorauszusehen, wenn sich Konflikte anbahnen, rufen Sie Ihren Hund zeitig zurück, lassen ihn Sitz machen und lenken ihn dadurch ab. Kommt Ihr Hund auf Zuruf nicht mehr weil er schon in einer aggressiven Situation mit einem anderen Hund ist, dann überlassen Sie die Hunde sich selbst, indem Sie sich abwenden und weggehen. Mit dieser Methode erreichen Sie, dass Ihr Hund nicht durch Rufen und Schreien angespornt und bestärkt wird, sondern dass die Hunde mit großer Wahrscheinlichkeit untereinander einig werden.
Wird jedoch ein Mensch unmittelbar bedroht oder angegriffen, müssen Sie Ihren Hund sofort und konsequent zurückhalten und zurücknehmen.

Welche Grundbedingungen braucht Ihr Hund?

Nach dem Tierschutzgesetz sind Hunde artgerecht zu halten. Ihr Hund braucht genügend Beschäftigung und freie Bewegung außerhalb der Wohnung bzw. des Grundstücks. Der Hund als Rudeltier möchte nicht stundenlang allein in der Wohnung auf Herrchen oder Frauchen warten und dann an einer Leine kurz um den Block gehen. Er braucht Kontakt zu Hunden und Menschen und mindestens eine Stunde täglichen Auslauf.

Welcher Hund passt zu mir?

Entscheiden Sie sich für eine Rasse oder Typ von der bekannt ist, dass sie besonders umgänglich und unterordnungsbereit ist und keine besonderen Ansprüche an die Haltung stellt wie z.B.Windhunde oder Schlittenhunde. Auch ein Mischling sollte aus freundlichen und gutmütigen Elterntieren stammen.

Was gehört zur Gesundhaltung meines Hundes?

Es ist möglich, Hunde gegen nahezu alle gefährlichen Infektionskrankheiten durch Impfungen zu schützen. Diese bestehen aus einer Grundimmunisierung bestehend aus zwei Impfungen im Abstand von etwa 4 Wochen sowie jährlichen Auffrischungen, die bei allen Hamburger Tierärzten durchgeführt werden. Regelmäßige Wurmkuren bewahren Sie selbst und Ihren Hund vor Erkrankungen.
Sollten Sie weitere Fragen rund um den Hund haben, wenden Sie sich gern an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt.

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