Tierinfo

Wissenswertes rund um das Tier und dessen Haltung

Reisebestimmungen für Heimtiere - Hunde, Katzen und Frettchen

Reisen ins Ausland mit dem eigenen Hund, Katze oder Frettchen

Die rechtliche Grundlage für die erleichterten Reisebedingungen für Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) ist die Verordnung VO (EU)  576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 mit der zugehörigen DurchführungsVO (EU) 577/2013 vom 28. Juni 2013. Die Verordnung 576/2013 hat die alte VO (EG) 998/2003 abgelöst und trat am 29.12.2014 in Kraft

Die aktuellen Bestimmungen zum Heimtierausweis finden Sie unter Vetmed Infos.

Wichtige Neuerungen ab 29.12.2014:

  • Keine Ausnahme mehr von der Tollwutimpflicht für junge Heimtiere in der BRD.
    Die EU-Verordnung erlaubt den Mitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungen Ausnahmeregelungen von der Tollwutimpfpflicht für junge Heimtiere zu erlassen. Die Bundesrepublik Deutschland gestattet aber keine Ausnahmen mehr und hat die entsprechenden Gesetze geändert.
    Für Welpen gelten jetzt die gleichen Bedingungen wie für erwachsene Tiere, d.h. ein Welpe kann frühestens mit 15 Wochen in die BRD eingeführt werden. (Das gilt ebenfalls für: Belgien, Frankreich, Groß Britannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweden - diese Info ohne Gewähr. Aktuelle Informationen zu den Regelungen der Welpeneinfuhr bei den einzelnen Mitgliedsländern).

  • Erleichterung bei der Teilnahme an Veranstaltungen
    Reisende, die zu Veranstaltungen (Wettbewerbe u.ä.) einreisen wollen, werden zukünftig mit mehr als 5 Tieren einreisen können, sofern diese älter als 6 Monate sind und schriftliche Nachweise z.B. vom Veranstalter vorliegen.


Lesen Sie mehr zu:

Reisebestimmungen innerhalb der EU

Einreisebestimmungen von außerhalb der EU (Drittlandregelungen)

 

(Katharina Woytalewicz)

 

 

 

(kw)

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