Tierinfo

Wissenswertes rund um das Tier und dessen Haltung

Aktuell

Tierärzt:innen sind keine Abzocker

BTK(28.04.2022) Bundestierärztekammer betont hohes Engagement des Berufsstands

(BTK/Berlin) – In der Geschäftsstelle der Bundestierärztekammer (BTK) gehen häufig Beschwerden von Tierhalter:innen über Tierarztrechnungen ein. Die Tierarztkosten seien viel zu hoch, überhaupt nicht nachvollziehbar und Tierärzt:innen absolute Abzocker. Die BTK möchte den „Tag der Tierärzte“ am
30. April gern dazu nutzen, zu diesen Aussagen Stellung zu nehmen und allen Kolleg:innen einen Dank auszusprechen, für die wundervolle Arbeit, die sie jeden Tag leisten. Denn es ist nicht einfach, die hohen Ansprüche der Tierhalter:innen an Qualität und Öffnungszeiten zu erfüllen und trotzdem ein angemessenes Einkommen zu erzielen.

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„Süße Ware, schneller Tod“ – Bundesweite Kampagne gegen den illegalen Welpenhandel

Welpe(21.05.2021) Seit Beginn der Coronapandemie nehmen der illegale Welpenhandel und das Welpensterben dramatische Ausmaße an. Jetzt schlagen deutsche Tierschutzvereine und Tierheime gemeinsam Alarm! Mehr als 60 Tierschutzpartner kämpfen als Teil der neuen bundesweiten Tierschutzkampagne „Süße Ware, schneller Tod: Welpenhandel stoppen!“, initiiert vom Hamburger Tierschutzvereins von 1841 e. V. (HTV), gegen die Welpenmafia. Bundesweit geraten Tierschutzkolleg*innen an ihre finanziellen, kapazitiven und emotionalen Grenzen – nun setzen sich die im Deutschen Tierschutzbund organsierten Vereine und Landestierschutzverbände mit weiteren Tierschutzpartnern zur Wehr. Auf Initiative des HTV wurde die Kampagne „Süße Ware, schneller Tod: Welpenhandel stoppen!“ ins Leben gerufen. Das Ziel: die Bevölkerung für das Leid der Welpen und ihrer Eltern sensibilisieren.

(Foto: Hamburger Tierschutzverein)

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Qualvolle Tiertransporte in Drittländer endlich stoppen!

Die Bundestierärztekammer (BTK) fordert Tierschutz bei Transporten. Berichte über eklatante Missstände bei Tiertransporten in Länder außerhalb der EU haben bereits 2017 die Öffentlichkeit erschüttert. „Es müssen unverzüglich durchgreifende Maßnahmen, die nachhaltig für die Abstellung der Mängel sorgen, ergriffen werden“, so Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), damals. Er forderte die EU, die Bundesregierung und die Länder auf, unverzüglich die Abfertigung von Tiertransporten in Drittländer bis auf weiteres zu untersagen.

www.zdf.de/dokumentation/37-grad/37-tiertransport-grenzenlos-102.html

Die aktuelle Reportage „Tiertransport grenzenlos – Leder für Deutschland“ aus der ZDF-Reihe „37°“ thematisiert jetzt erneut die Missstände auf den Transportrouten: z.T. tagelange Wartezeiten in sengender Hitze ohne angemessene Versorgung der Tiere an den Außengrenzen der EU und tierschutzwidrige Transport- und Schlachtbedingungen in den Zielländern. An der katastrophalen Situation hat sich seit der Berichterstattung von 2017 trotz zahlreicher Debatten nichts geändert.

Die BTK fordert:

  • Die Abfertigung von Tiertransporten nur dann zu erlauben, wenn vor dem ersten Transport auf einer Route durch eine unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden,
  • die unbedingte Einhaltung der im Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport festgelegten Anforderungen,
  • eine zügige Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt und, sofern Warte-zeiten in Einzelfällen unvermeidlich sein sollten, ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten in geeigneten und von den zuständigen Behörden zu kontrollierenden Unterbringungen,
  • Transportzeiten grundsätzlich so kurz wie möglich zu halten und Schlachttiere so nah wie möglich am Ort der Erzeugung zu schlachten. Der Transport von lebenden Tieren sollte, wo immer möglich, durch den Transport von Schlachtkörpern bzw. tierischen Erzeugnissen ersetzt werden.

Pressemeldung der BTK (Bundestierärztekammer) vom 19.02.2020

(Foto: Artem Beliaikin from Pexels)

Das ist doch krank! – „umdenken-tierzuliebe“

Qualzuchten Tierleid Dr. Heidemarie Ratsch Tierärztekammer BerlinPlakatkampagne der Tierärztekammer Berlin gegen Qualzuchten

Berlin, 6. November 2019 – Mit ihrem aktuellen Kampagnenslogan „Das ist doch krank!“ möchte die Berliner Tierärztekammer den Trend zum unbedachten Tierkauf stoppen und potenzielle Käufer sensibilisieren. Seit dem 1. November sind in Berlin auf Bussen, in U-Bahnen und in Plakatvitrinen in U-Bahnhöfen Plakate gegen Qualzucht veröffentlicht, auf denen Tierärztinnen und Tierärzte Stellung beziehen. „Der Hang zum Besonderen darf nicht auf die Kosten der Tiergesundheit gehen“, mahnt die Präsidentin der Tierärztekammer Berlin, Dr. Heidemarie Ratsch. Auch solle jede Nutzung von Defektzuchten in der Öffentlichkeit durch Werbung oder in Filmen unterlassen werden, um den Erwerb solcher Tiere nicht zusätzlich anzureizen.

Neben Dr. Ratsch referierten bei der gestrigen Pressekonferenz zur Plakatkampagne noch vier weitere Experten zum Thema. Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), berichtet über die wichtige Aufklärungsarbeit der BTK-Arbeitsgruppe „Qualzuchten“, der auch vier weitere große veterinärmedizinische Verbände angehören. Aktuell wurde ein neuer Flyer erstellt, um zukünftige Tierhalter über verschiedene Qualzuchtmerkmale bei Katzen zu informieren.

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Nicht süß, sondern gequält!

Perserkatze QualzuchtDie Bundestierärztekammer (BTK) hat den neuen Flyer „Kulleraugen und Faltohren: Nicht süß, sondern gequält!" in Zusammenarbeit mit fünf weiteren großen veterinärmedizinischen Verbänden erstellt, um zukünftige Tierhalter über verschiedene Qualzuchtmerkmale bei Katzen aufzuklären. Es ist nicht „normal" wenn das Tier haarlos ist, gefaltete Ohren, keinen Schwanz oder dackelkurze Beine hat! Leider wissen viele Menschen nicht, dass ein scheinbar niedliches Aussehen mit dem Leid der Tiere erzüchtet wurde.

Die Broschüre informiert über Eigenschaften, die bei Qualzuchten häufig vorkommen und bietet den Tierhaltern eine praktische Checkliste, die sie vor dem Kauf eines Tieres durchgehen können.

(Foto: cromaconceptovisual | Pixabay)

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West-Nil-Virus in Hamburg nachgewiesen

Bei einer Ende September 2019 in Altona gefundene toten Heckenbraunelle ist das tropische West-Nil-Virus (WNV) nachgewiesen worden. Dieses Virus, das zuerst in Zentralafrika entdeckt wurde, breitet sich - unterstützt durch den Klimawandel - zunehmend nach Norden aus. In Deutschland wurde das WNV im August 2018 bei einem Bergkauz aus Halle a.d.Saale entdeckt, im weiteren Verlauf des Jahres 2018 beliefen sich die amtlich festgestellten Infektionen auf 12 Vögel und 2 Pferde. Das FLI bestätigt für 2019 seit Juli insgesamt 13 Fälle, davon 1 Reitpony und 12 verschiedene Wildvögel. Man vermutet, dass das WNV in heimischen Mückenarten überwintert hat und vermutlich noch mehr Fälle dazukommen werden. Auffallend war, dass vor dem ersten WNV-Fall (2018 und 2019) vermehrt das verwandte Usuntu-Virus bei Wildvögeln nachgewiesen wurde und es in manchen Regionen zu gehäuften Todesfällen besonders von Amseln kam.

(Foto: Егор Камелев | Pixabay)

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Tierärztinnen und Tierärzte am digitalen Pranger

Benutzerportale, die für die Bewertung von Dienstleistungen und auch medizinischen Einrichtungen konzipiert wurden, werden zunehmend missbraucht, indem statt sachlichen Argumenten und Beurteilungen nicht-substanzielle Anschuldigungen vorgebracht werden, die immer häufiger sogar in Gewaltandrohungen gegen Betroffene gipfeln. Durch einfache Vervielfältigung in sozialen Netzwerken entwickeln sich innerhalb kürzester Zeit sogenannte „Shitstorms“.

(Foto: Pixelkult auf Pixabay)

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Unterschätzte Behandlungskosten – Wie soll ich das nur bezahlen?

Die Bundestierärztekammer (BTK) empfiehlt Besitzern von Klein-/Heimtieren eine Tierkrankenversicherung abzuschließen. Präsident der BTK und Kleintierpraktiker, Dr. Uwe Tiedemann, sieht in der Optimierung von Versorgungsleistungen einen engen Zusammenhang mit steigenden Kosten für die Tierhalter. „In meinem Praxisalltag habe ich schon das eine oder andere unangenehme Gespräch mit Tierbesitzern führen müssen, weil sie von den bevorstehenden Kosten für eine nötige Operation ihres Hundes völlig überrascht waren", erzählt Dr. Tiedemann.

Eine Versicherung ist von Vorteil, da unvorhersehbare Ereignisse wie z. B. ein Unfall oder eine langwierige Erkrankung Tierhalter vor eine große finanzielle Herausforderung stellen können und so die tierärztliche Versorgung gewährleistet ist. Für die Auswahl einer passenden Tierkrankenversicherung sollte man sich Zeit nehmen, denn natürlich ist das eine sehr individuelle Angelegenheit und die Versicherungen unterscheiden sich oft sehr stark in ihren Leistungsumfängen. Tierärzte beraten unsichere Tierhalter gern und helfen, eine geeignete Lösung für das jeweilige Tier zu finden. Denn Faktoren wie Alter, Rasse, Vorerkrankungen und Haltung spielen eine wichtige Rolle dabei, den passenden Versicherungsschutz zu finden.

Was sollte im Versicherungsschutz enthalten sein?

  • freie Tierarztwahl
  • Therapiefreiheit des Tierarztes
  • Durchführung von regelmäßigen Prophylaxemaßnahmen wie Impfungen, Geriatrie Screening und Gesundheitschecks
  • Operationen und deren Nachsorge
  • Kostenübernahme bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), damit z. B. auch Notfälle und Unfälle abgedeckt sind
  • es sollte transparent sein, welche Leistungen und Kriterien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (z. B. Altersgrenze, Erbkrankheiten, chronische Krankheiten, Naturheilverfahren, Operationen)

(BTK 8.8.2019)

Vorsicht vor Fälschungen von Tierarzneimitteln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert (8.2019): Bisher waren Fälschungen im Bereich Tierarzneimittel - anders als bei Humanarzneimitteln - sehr selten. Jetzt kommt es auch bei Tierarzneimitteln gelegentlich zu Meldungen über gefälschte Produkte auf dem Markt. Diese werden in der Regel über das Internet veräußert.

Es ist oft nicht einfach, als Laie Fälschungen zu erkennen, da sie dem Originalpräparat häufig täuschend ähnlich sehen. Fälschungen können anders zusammengesetzt sein als das Originalprodukt, z. B. zu wenig oder keinen Wirkstoff enthalten und somit unwirksam sein. Misstrauisch sollte man werden, wenn die Verpackung und/oder das Arzneimittel anders aussehen als beim bekannten Original. So kann z. B. die Beschriftung nicht in deutscher Sprache sein, die Verpackung kann ungewöhnliche Aufkleber tragen oder das Produkt wird ohne Umverpackung veräußert. Bei verdächtig günstiger Ware oder dubiosen Internetadressen sollte man von einem Kauf lieber Abstand nehmen, da es sich um eine Fälschung handeln könnte.

Tierarzneimittel, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind, dürfen nicht ohne Vorlage eines vom Tierarzt ausgestellten Rezeptes über das Internet gekauft werden, auch wenn sie z. B. durch eine niederländische Webseite angeboten werden! Auch apothekenpflichtige Tierarzneimittel dürfen im Internet nur über zertifizierte Internetapotheken bezogen werden.

Um den Kauf von Fälschungen zu vermeiden, empfiehlt das BVL, Tierarzneimittel nur direkt beim behandelnden Tierarzt, in der Apotheke oder über eine zertifizierte Online-Apotheke zu beziehen. Wenn Sie ein Tierarzneimittel erhalten haben, bei dem Sie glauben, dass es sich um eine Fälschung handelt, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Firma oder die zuständige Landesbehörde. Bei der Suche nach den richtigen Kontaktdaten kann Ihnen das BVL unter folgender E-Mail-Adresse weiterhelfen: 317@bvl.bund.de

Video: Gefälschte Tierarzneimittel

Tierärztliche Verbände fordern Zulassungspflicht für Betäubungsgeräte

ZUlassungspflicht Betäubungsgeräte FerkelkastrationUnsicherheit bei Schlachthöfen: Nur noch vier Monate Zeit für Anschaffung und Nachrüstung elektrischer Betäubungsgeräte und -anlagen. Unklar ist, ob die derzeit auf dem Markt angebotenen Geräte für tierschutzkonforme Betäubung geeignet sind, da keine Bauartzulassung mit Funktionsprüfung erfolgt. Tierärztliche Verbände fordern deshalb eine entsprechende Zulassungspflicht.

Das Thema Elektrobetäubung von Schweinen im Rahmen der Schlachtung führt regelmäßig zu Schlagzeilen. Nicht nur von Journalisten, sondern auch bei wissenschaftlichen Untersuchungen und amtlichen Kontrollen werden dabei inakzeptabel hohe Quoten an schlecht betäubten Schweinen festgestellt.

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Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig

Image by Colleen McGarry from PixabayPressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.06.2019
Das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen ist für sich genommen kein vernünftiger Grund i.S.v. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierschG) für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien. Da voraussichtlich in Kürze Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen werden, beruht eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bis dahin aber noch auf einem vernünftigen Grund. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

(Foto: Colleen McGarry auf Pixabay)

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Anleinpflicht in Wäldern, Naturschutzgebieten, geschützten Biotopen und Landschaftsschutzgebieten beachten!

Das bestehende Anleingebot gilt in Wäldern, Naturschutzgebieten, geschützten Biotopen sowie in Landschaftsschutzgebieten. Die Anleinpflichten bestehen in den o.g. Gebieten auch für diejenigen Personen, die Inhaber einer Befreiung von der Anleinpflicht nach dem Hundegesetz sind. Vielfach führt die Missachtung der Leinenpflicht durch Hundehalterinnen und -halter zum Tod von Rehen.

Bei Verstößen gegen Anleingebote in diesen Gebieten handeln Hundehalterinnen und Hundehalter ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen. In schwerwiegenden Fällen kann das Reißen von Wildtieren durch einen nicht ausreichend beaufsichtigten Hund auch als Straftat nach dem Tierschutzgesetz geahndet werden. Das Hundegesetz sieht zudem die Möglichkeit der Untersagung der Hundehaltung bei mehrfachen oder einem groben Verstoß gegen das Hundegesetz vor.

Insbesondere in der bald bevorstehenden Setzzeit der Rehkitze sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter gehalten, die Anleinvorschriften für die Wälder und Schutzgebiete genau zu beachten. (20.05.2019)

Rohmilch: Freund oder Feind?

Die Föderation der Tierärzte Europas (FVE) ist besorgt über einen wachsenden Trend zum Konsum von Rohmilch von Kühen, Ziegen, Schafen oder anderen Tieren in einigen Ländern Europas, ohne Risikokommunikationsstrategie für die Verbraucher. Im Zusammenhang mit dem Grundsatz "Vorbeugen ist besser als heilen" hat die FVE sich mit einer Pressemeldung dahingehend geäußert, dass die Pasteurisierung der Milch wichtig ist, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. (25.09.14) Hier ist die Pressemeldung