Strahlenschutzkurse
Strahlenschutzkurse zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkunde für Tierärzte gem. § 18a RöVO
Wer im Jahr 2014 die Fachkunde für Strahlenschutz erworben oder aktualisiert hat, muss spätestens bis zum gleichen Datum des Jahres 2019 wieder an einem Aktualisierungskurs erfolgreich teilgenommen haben (Stichtagsregelung!). Das betrifft auch TFAs aus diesem Examensjahr. Überschreitungen müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden.
Eine ausgezeichnete Übersicht zu allen Fragen zur Fachkunde im Strahlenschutz finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Landestierärztekammer. Unter den Punkten V und VI sind die Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz und häufig gestellte Fragen zu diesem Thema von besonderem Interesse.
Hier aufgeführte Kurse werden in Hamburg oder den umliegenden Bundesländern durchgeführt, Vollständigkeit kann nicht garantiert werden.